fbpx
Region auswählen:
Wirtschaft - Kärnten
SYMBOLFOTO © william87/ fotolia.com

Systemumstellung für 2024 geplant

Wochenend- und Feiertagsdienste: Honorar für Not­ärzte wird erhöht

Kärnten – „Kärnten kann auf sein flächendeckendes und lückenloses Notarztsystem stolz sein", erklärt Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner nach der heutigen Regierungssitzung. Nach einem neuen Beschluss solle Notärzte nun rückwirkend mehr Honorar für ihre Einsätze bekommen.

 2 Minuten Lesezeit (281 Wörter) | Änderung am 03.05.2021 - 12.22 Uhr

Abgesehen von zwei Hubschrauberstützpunkten verfügt Kärnten über neun bodengebundene Notarztstützpunkte. Übers Jahr gesehen müssen 5.526 Dienste besetzt werden. “Aktuell macht vor allem die Coronakrise eine lückenlose Besetzung schwieriger, denn als Notärzte sind hauptsächlich Anästhesisten und Intensivmediziner im Einsatz“, so Prettner.

“Weil Anästhesisten nicht vom Himmel fallen”

Kärnten werde die Wochenend- und Feiertagsdienste so umstellen, dass sie im Rahmen des Dienstes an den Krankenanstalten zu besetzen sind – und nicht mehr auf Freiwilligkeit beruhen. „Das geht aber nur langsam, weil dazu der Personalstand in den Krankenhäusern erhöht werden muss. Und weil Anästhesisten nicht vom Himmel fallen, benötigen die Postenbesetzungen ihre Zeit“, meint die Gesundheitsreferentin.

25 Prozent Erhöhung

Daher wurde in der Regierungssitzung beschlossen, rückwirkend mit 1. Jänner 2021 die Honorare für Wochenend- und Feiertagsdienste anzuheben. „Und zwar um je 25 Prozent. Das bedeutet, dass man für einen 24-Stunden-Feiertagsdienst 1.243,44 Euro an Honorar erhält. Gemeint sind 16 Feiertage plus zwei Fenstertage. Auch jeder Samstagsdienst und jeder Sonntagsdienst wird rückwirkend mit je 1.243,44 Euro abgegolten“, konkretisierte Prettner. In Summe zahlt das Land Kärnten für die Notärzte 2,8 Millionen Euro pro Jahr. Die 25-prozentige Erhöhung bedeutet Mehrkosten von 233.000 Euro für 2021.

Fixe Notarztstützpunkte in Klagenfurt und Villach

„Zusätzlich wurde vereinbart, dass ab 1. Jänner 2024 die Notarztstützpunkte Klagenfurt und Villach an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen durch das Klinikum Klagenfurt bzw. das Landeskrankenhaus Villach im Rahmen der Dienstzeitverpflichtung aus dem Krankenanstaltendienst besetzt werden müssen. Dazu sind zum bestehenden Personalbedarf an den beiden Abteilungen für Anästhesie und Intensivmedizin in Klagenfurt und Villach zusätzlich je zwei weitere (insgesamt vier) Vollzeitkräfte anzustellen“, sagte die Gesundheitsreferentin.