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Aktuell - Kärnten
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Gastronomie, Tourismus & Co.

Gelber Impfpass dient ab 19. Mai als “Eintritts­ticket”

Kärnten – Am 19. Mai dürfen die Gastronomie, Kultur, Tourismus und Sportbereiche voraussichtlich wieder öffnen. Für Personen, die gegen Corona geimpft sind, gilt der gelbe Impfpass vorerst als "Eintrittsberechtigung". Ein digitaler Impfpass soll dann Anfang Juni folgen. 

 1 Minuten Lesezeit (217 Wörter) | Änderung am 04.05.2021 - 18.29 Uhr

Lange dauert es nicht mehr, bis die Gastronomie-, Hotellerie-, Sport- und Kulturbranchen endlich wieder öffnen dürfen. Zutritt zu diesen Bereichen gibt es ab 19. Mai nur für getestete, genesene und geimpfte Personen.

Gelber Impfpass als “Eintrittsberechtigung”

Für jene Österreicherinnen und Österreicher, die sich gegen Covid-19 impfen haben lassen, gilt ihr gelber Impfpass aus Papier also vorerst als “Eintrittsberechtigung”. Dies bestätigte das Gesundheitsministerium zu Beginn der Woche auf APA-Anfrage. Auf dem Dokument muss ein Erststich vermerkt sein, der mindestens 21 Tage zurückliegt. Welchen Impfstoff man erhalten hat spielt hierbei keine Rolle.

Digitaler “Grüner Pass” dann ab Juni

Wie bereits berichtet wird derzeit an der Umsetzung eines “Grünen Passes” gearbeitet. Dieser soll dann ab Anfang Juni in digitaler Form verfügbar sein. Voraussetzung dafür ist die Bürger-Karte bzw. eine Handy-Signatur. Anmelden kann man sich dafür über das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs. Wer geimpft, getestet oder von Covid-19 genesen ist, muss dann nur noch das Handy herzeigen, um zum Beispiel Zutritt in ein Lokal zu bekommen. Auch dann wird der grüne Pass aber weiterhin in Papierform möglich sein.

Im Juli folgt grüner Pass auf EU-Ebene

Eine einheitliche “EU-Lösung” für den grünen Pass wird dann im Juli folgen. Dies soll das Reisen zwischen den einzelnen Ländern erleichtern.