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Aktuell - Kärnten
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Übersicht der Öffnungsschritte

Künftig gilt Registrierungs­pflicht für Gastro, Hotels und Co.

Kärnten – In vielen Bereichen wird es ab dem 19. Mai eine Registrierungspflicht geben. Hier gibt es alle Details dazu. 

 1 Minuten Lesezeit (123 Wörter) | Änderung am 11.05.2021 - 13.58 Uhr

Österreich sperrt wieder auf. Die Regierung präsentierte heute, Montag, den neuen Verordnungsentwurf für die ab dem 19. Mai gültigen Corona-Maßnahmen. Diese sehen in einigen Bereichen auch eine Registrierungspflicht vor. Hier gibt es die wichtigsten Details im Überblick.

Details zur Registrierungspflicht

  • Die Registrierungspflicht gilt künftig für Besuche in den Bereichen: Gastronomie, Hotels, nicht öffentliche Sportstätten, Freizeiteinrichtungen, bei Veranstaltungen und Messen.
  • Registrieren müssen sich jene Personen, die sich länger als 15 Minuten in den betroffenen Bereichen aufhalten.
  • Anzugeben sind bei der Registrierung Name und Telefonnummer.
  • Betreiber bzw. Organisatoren der Veranstaltungen müssen die Daten einholen.
  • Datenschutz: Nach 28 Tagen müssen die angegebenen Daten wieder gelöscht werden. Auch Datum und Uhrzeit des Besuches werden festgehalten.