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Aktuell - Kärnten
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Ab 19. Mai

Corona-Regeln für den Strandbad-Besuch im Überblick

Kärnten – Auch die Strandbäder öffnen am 19. Mai endlich wieder für Besucher. Wer ins kühle Nass springen möchte, muss jedoch einige Sicherheitsmaßnahmen beachten.  

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Nicht nur in Gastronomie und Kultur kommt es am 19. Mai zu Öffnungsschritten, auch die Strandbäder dürfen dann wieder Besucher empfangen. Wie in allen Bereichen sind dabei aber strenge Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Welche Corona-Regeln es dabei genau zu beachten gilt erfährst du hier im Überblick.

Regeln für Strandbäder

  • Bei einem Besuch im Strandbad ist keine Registrierung notwendig
  • Statt der 20 Quadratmeter Regel gilt ein Abstand von 2 Metern zwischen verschiedenen Gästegruppen.
  • FFP2-Maskenpflicht besteht beim Eintritt, in den Sanitäranlagen und in der Gastronomie.
  • Für den Verkauf von Speisen und Getränken gibt es dieselben Regeln wie in der Gastronomie, das heißt es gelten die ‚3Gs‘ – getestet, geimpft oder genesen.