Geimpft, getestet oder genesen
„3G-Regelung“ gilt auch in den Strandbädern Klagenfurt, Loretto und Maiernigg
Klagenfurt – Mit der Öffnung der Strandbäder am 19. Mai 2021 gelten auch die damit verbundenen Covid- Bestimmungen für seitens der Bundesregierung.
Das bedeutet, alle Badegäste benötigen einen Nachweis, dass sie geimpft, genesen und/oder negativ getestet sind. Dieser Nachweis ist beim Badebesuch mitzuführen und wird im Eingangsbereich kontrolliert. In den nächsten Tagen wird vor dem Strandbad eine Testeinrichtung bereitgestellt.
FPÖ-Darmann/Wassermann fordern freien Zugang
Die FPÖ fordert “praktikable Corona-Regeln” für die Kärntner Frei- und Strandbäder. “Nun wendet auch das Strandbad Klagenfurt die überzogenen Regeln an und lässt nur geimpfte, genesene oder getestete Personen ins Bad. Wir fordern ein sofortiges Ende dieser Schikane für die Badegäste und Touristen. Die Anwendung der 3-G-Regel im Strandbad Klagenfurt ist nicht nur weltfremd, sondern auch in der Praxis völlig untauglich”, erklären FPÖ-Landesparteiobmann und Stadtparteiobmann Gernot Darmann und die Klagenfurter FPÖ-Stadträtin Sandra Wassermann. Gerade bei Schönwetter, wenn es viele Besucher in die Bäder zieht, wäre laut den beiden ein Chaos bei den Kontrollen vorprogrammiert.