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Veröffentlicht am 01.06.2021, 14:33

Wieder für fünf Jahre

GÖD: Stefan Sandrieser als Vorsitzender wiedergewählt

Kärnten - LAbg. Stefan Sandrieser wurde als Landesvorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) bestätigt. Ronald Rabitsch und Michael Krall komplettieren als seine Stellvertreter die Spitze der GÖD Kärnten.
von Yvonne Schmid-Berger2 Minuten Lesezeit (247 Wörter)
Ronald Rabitsch, LAbg. Stefan Sandrieser und Michael Krall (von links nach rechts)

Am 1. Juni 2021 fand in Form einer Hybridveranstaltung der 18. ordentliche Landeskongress der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten in Klagenfurt statt. LAbg. Stefan Sandrieser wurde mit großer Mehrheit für die kommende fünfjährige Funktionsperiode als Vorsitzender wiedergewählt.

Krise zeigte auf, wie wichtig der öffentliche Dienst ist

Der 54-Jährige, er sitzt auch für die SPÖ im Kärntner Landtag, betonte in seiner Rede, dass der Öffentliche Dienst besonders in der Corona-Krise gezeigt hat, wie wichtig ein funktionierender Staat und seine Bediensteten sind. Die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenanstalten, die Polizistinnen und Polizisten, das Lehrpersonal, das Bundesheer, die Gesundheitsbehörden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim AMS oder in der Finanzverwaltung, waren es, die als Stützen des Staates, für die Menschen in unserem Land unverzichtbare Aufgaben erfüllt haben. Der Öffentliche Dienst hat gezeigt, dass er effizient, verlässlich und flexibel arbeitet. Mit dem oft neidvollen „Hinhauen“ auf die Bediensteten im öffentlichen Dienst muss es vorbei sein. 

“Fordern Respekt”

„Die Bediensteten im öffentlichen Dienst arbeiten für die Bevölkerung und nicht dagegen und daher fordern wir die angebrachte Anerkennung und den nötigen Respekt durch die Politik aber auch durch die Gesellschaft“ so Stefan Sandrieser. Daher wurden Forderungen beschlossen: Ein modernes, attraktives Dienst- und Besoldungsrecht für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, die Bereitstellung von ausreichend Planstellen, adäquate jährliche Anpassungen bei Gehältern, Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen sowie die sozialpartnerschaftliche Einbeziehung der GÖD in Gesetzesänderungen.

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