Ein jugendlicher syrischer Asylwerber soll zwischen Jänner 2015 und Dezember 2017 Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen sein. Dabei soll er im Umgang mit unterschiedlichen Waffen dahingehend geschult worden sein, terroristische Taten ausführen zu können. Ebenfalls soll er gelernt haben, Sprengstoff herzustellen. Dem Jugendlichen werden nun terroristische Vereinigung und die Ausbildung für terroristische Zwecke zur Last gelegt. Unter Bezugnahme auf das Jugendgerichtsgesetz droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Prozess vor Schöffengericht
Als Richter ist in diesem Prozess Hofrat Dr. Alfred Pasterk eingesetzt. Die Hauptverhandlungen vor dem Schöffengericht werden am Dienstag, dem 29. Juni, zwischen 8.30 und 12 Uhr am Klagenfurter Landesgericht abgehalten. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.