Veröffentlicht am 24.07.2021, 15:48
Einer Kärntnerin wird zur Last gelegt, ihre 76-jährige Mutter zu mehreren Zeitpunkten durch wiederholte Schläge schwer am Kopf verletzt zu haben. Die Verletzungen blieben laut Anklage nicht ohne Folgeschäden. So soll es bei der 76-jährigen Frau dadurch zu einer dauerhaften Schädigung des Sehvermögens gekommen sein. Konkret wird in der Anklage eine Erblindung des rechten Auges und eine Minderung der Sehkraft des linken Auges um 60 Prozent aufgeführt. Angeklagt ist daher das Verbrechen der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Dies sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. Die Verhandlung findest am Mittwoch, 28. Juli, am Landesgericht Klagenfurt statt. Es gilt die Unschuldsvermutung.