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Veröffentlicht am 29.07.2021, 17:20

Schadenersatzansprüche

Causa Birnbacher: Land fordert 5,7 Millionen Euro zurück

Kärnten - Aus der Beratung zum Verkauf der Hypo-Anteile forderte das Land rund 5,7 Millionen Euro von Steuerberater Dr. Dietrich Birnbacher zurück.
von Anja Mandler2 Minuten Lesezeit (349 Wörter)

Diese Forderungen versuchte das Land auch in Form von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem ehemaligen Landesrat Dr. Josef Martinz sowie dem Nachlass des ehemaligen Landeshauptmanns Dr. Jörg Haider einzubringen. Der Kärntner Landesrechnungshof hat überprüft, wie die für das Land in dieser Angelegenheit tätige Nachtragsverteilungsmasse dabei vorgegangen ist.

Die Vorgeschichte…

Die Kärntner Landesholding verkaufte im Jahr 2007 Anteile an der Hypo-Alpe-Adria Bank an die Bayerische Landesbank. Der Preis für die verkauften 25 Prozent Anteile betrug 809 Millionen Euro. Vor dem Verkauf beauftragten der damalige Landeshauptmann Jörg Haider und der damalige Landesrat Josef Martinz den Wirtschaftsprüfer Dr. Dietrich Birnbacher. Er sollte die Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Machbarkeit des Anteile-Verkaufs prüfen. Dafür zahlten die Vorstände der Kärntner Landesholding an Dr. Birnbacher ein Honorar von 6 Millionen Euro. „Ursprünglich war sogar ein Honorar von über 12 Millionen Euro für Dr. Birnbacher geplant. Aufgrund der medialen Diskussion und eines Gutachtens wurde es auf die Hälfte reduziert“, sagt LRH-Direktor Günter Bauer. Das Landesgericht Klagenfurt befand im Nachhinein für die Leistungen von Dr. Birnbacher 300.000 Euro als Entgelt angemessen. Im Strafverfahren verurteilte das Gericht die beiden Vorstände der Kärntner Landesholding, den Landesrat Dr. Martinz und den Steuerberater Dr. Birnbacher. Die Schadensersatzansprüche sprach das Strafgericht der Nachtragsverteilungsmasse zu.

Rechtsvertretung

Die Nachtragsverteilungsmasse beauftragte in dieser Angelegenheit sechs Anwaltskanzleien. Der LRH könne die Vergaben teilweise nicht nachvollziehen, weil sie mangelhaft dokumentiert seien. „Wir empfehlen Vergleichsangebote einzuholen, um das wirtschaftlich beste Ergebnis erzielen zu können, und die Vergabe nachvollziehbar zu dokumentieren“, sagt Direktor Bauer. Außerdem solle man die Abrechnung von Reise- und Wartezeiten hinterfragen und verhandeln.

Prozesskosten rund 900.000

Die Prozess- und Anwaltskosten, die bis Ende 2020 angefallen sind, werden rund 900.000 Euro betragen. Bis Ende 2020 zahlte die Nachtragsverteilungsmasse davon schon rund 760.000 Euro. Der LRH kritisiert, die mangelnde Sorgfalt bei der Abrechnung von Vorschüssen. Bei einer Vorauszahlung von 60.000 Euro an eine Anwaltskanzlei aus dem Juli 2017 bestand Ende 2020 noch immer ein Guthaben von rund 32.000 Euro. Der Landesrechnungshof empfahl, die Abrechnung der Vorschüsse sorgfältiger zu führen und generell keine so hohen Vorauszahlungen vorzunehmen.

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