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Veröffentlicht am 03.08.2021, 16:28

Streit um Besucherzählung

Wiesen­markt-Klo-Prozess: Klage gegen Stadt­gemeinde abgewiesen

Völkermarkt - Die Klage der WS Veranstaltungsagentur und Handels GmbH gegen die Stadtgemeinde St. Veit wurde vom Landesgericht Klagenfurt abgewiesen.
von Anja Mandler1 Minute Lesezeit (200 Wörter)

Die Ex-Betreiberin der St. Veiter Wiesenmarkt-Toiletten, die WS Veranstaltungsagentur und Handels GmbH, forderte von der Stadtgemeinde 62.000 Euro, da aus ihrer Sicht der Vertrag zu Unrecht aufgelöst worden war. Der Grund der Stadtgemeinde, das Vertragsverhältnis aufzulösen, war die Besucherzählung am St. Veiter Wiesenmarkt 2018 – die ohne Wissen der Stadtgemeinde durchgeführt wurde.

Besucherzählung führte zu Klage

Das Landesgericht Klagenfurt gibt der Stadtgemeinde St. Veit an der Glan Recht. Im Urteil heißt es: „Die Klägerin hat treuwidrig gegen den Willen ihrer Vertragspartnerin gehandelt indem sie eine Besucherzählung beim Wiesenmarkt durchführen ließ und die ermittelten Besucherzahlen im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit mitteilte. Wissentlich gegen den Willen des Vertragspartners zu handeln erschüttert das Vertrauen einer Vertragsbeziehung derart, dass ein Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Ein längeres Festhalten an der Vertragsbeziehung ist für die Beklagte berechtigt unzumutbar.“

Bürgermeister Martin Kulmer hält fest: „Ich bin froh über das Urteil, in welchem das Gericht bestätigt, dass die Stadtgemeinde 2019 die richtige Entscheidung getroffen hat. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle und auf Augenhöhe befindliche Zusammenarbeit. Aufgrund des Verhaltens unseres damaligen Vertragspartners war eine weitere Kooperation nicht mehr tragbar.“

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