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Veröffentlicht am 08.09.2021, 15:20

Mordermittlungen

22-Jähriger getötet: Mord­verdächtiger in Justiz­anstalt eingeliefert

Villach - Ein 22-Jähriger wurde in der Nacht auf Dienstag bei einer Drogenparty getötet. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Ein Freund des Opfers gilt als Mordverdächtiger. Er wurde in die Justizanstalt eingeliefert.
von Anja Mandler2 Minuten Lesezeit (258 Wörter)

Wie bereits berichtete wurde in der Nacht auf Dienstag ein 22-jähriger Mann auf einer Party in Villach getötet. Zwei Freunde des Todesopfers galten zunächst als Tatverdächtige. Die drei Männer aus Villach konsumierten zusammen sogenannte “Magic Mushrooms”.

In Justizanstalt eingeliefert

Am Mittwochvormittag wurde die genaue Todesursache bekannt. Seitens der Gerichtsmedizin wurde ein “Tod durch Ersticken” bestätigt. “Das Opfer dürfte durch den Drogenkonsum aggressiv geworden sein. Einer seiner Freunde hat ihn daraufhin in den Würgegriff genommen und ihn somit getötet”, betätigte Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf Anfrage von 5 Minuten.

Bei dem Haupttäter handelt es sich um den 22-jährigen Bekannten des Opfers. Er wird nun in die Justizanstalt eingeliefert. “Ein Antrag auf U-Haft wird gestellt”, so Kitz. Es wird weiterhin wegen Mordverdacht ermittelt. Bei der Einvernahme durch die Polizei gab der junge Mann an, in Notwehr gehandelt zu haben. Für den Hauptverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

21-Jähriger auf freiem Fuß angezeigt

Der zweite Bekannte (21), der während der Tat ebenfalls anwesend war, wird hingegen auf freiem Fuß angezeigt. Ermittlungen haben laut Kitz ergeben, dass der junge Mann bei der Tat keine aktive Rolle gespielt hatte. Der 21-Jährige wird sich aber wegen “Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung” verantworten müssen. Hier drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Ob die drei Männer in der Tatnacht neben den Magic Mushrooms noch andere Suchtmittel konsumiert haben, soll nun ein toxisches Gutachten klären. Auch eine Tatrekonstruktion sei laut Kitz geplant.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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