Nun will es die Finanzbehörde genau wissen, und brachte bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) einen Fortführungsantrag ein. Der Grazer Anwalt des inzwischen in St. Pölten amtierenden Bischofs, Kurt Klein, bestätigte die neue Entwicklung, sieht es aber gelassen.
“Was soll da noch rauskommen?”
„Ich gebe zu bedenken, dass die Staatsanwaltschaft ja nicht ohne Grund die weiteren Erhebungen einstellt, da war die Suppe so dünn, dass der Staatsanwalt keinen Grund sah, die Sache noch weiterzuverfolgen. Also was soll da noch rauskommen?”, fragt Klein. Das Gesetz sehe eben vor, dass das Finanzamt noch doch noch weiter, sozusagen auf eigenes Risiko, erheben kann. „Möglich, dass der Fall dann vor einem richterlichen Dreiersenat im Landesgericht in Wien landet und dort entschieden wird“, so Klein.