Die junge, alleinerziehende Mutter befand sich in Karenz und wollte etwas Geld dazuverdienen. Da kam ihr der in einer Werbeanzeige vorgeschlagene “Job” gerade recht: Sie würde Geld überwiesen bekommen, müsste dieses in Bitcoins investieren und bekommt für diesen Auftrag Geld gezahlt. “Ein klarer Fall eines Geldwäschedelikts”, sagt AK-Bankenexpertin Sandra Battisti.
Trotz Selbstanzeige wurde Kredit “fällig gestellt”
Die 28-jährige Oststeirerin wurde auch stutzig, aber erst als sie das Geld schon auf ihrem Girokonto hatte. Sie überwies das Geld sofort zurück und erstattete Selbstanzeige bei der Polizei. Von ihrer Bank wurde die Kontobeziehung umgehend gekündigt, wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Zusätzlich stellte man der jungen Mutter einen Kredit in Höhe von 22.000 Euro fällig, obwohl sie immer pünktlich bezahlt habe.
Kredit läuft nun weiter
“Wir haben für die Frau interveniert und schlussendlich geklagt, da wir es als rechtswidrig erachtet haben, dass der Kredit in diesem Zusammenhang fällig gestellt wurde”, sagt Battisti und erklärt: “Für die Fälligstellung eines Kredits gibt es klare rechtliche Regeln. Ein etwaiges Geldwäschedelikt alleine reicht dafür nicht aus.” Die Klage wurde rechtskräftig, wodurch der Kredit der jungen Frau nun weiterläuft.