Veröffentlicht am 07.12.2021, 16:10
Per Snapchat soll der 49-jährige Kärntner mit dem damals erst 12 Jahre alten Mädchen in Kontakt gestanden sein. Laut der Anklageschrift soll sich der Mann über das soziale Netzwerk pornografische Darstellungen der Unmündigen verschafft haben. Auch ein persönliches Treffen soll er dem Mädchen vorgeschlagen haben.
Geld- und Freiheitsstrafe
Aufgrund dessen musste er sich am Dienstag vor dem Landesgericht in Klagenfurt verantworten. Zum Richter wurde Gernot Kugi bestimmt. Wie Medien berichten, wurde der Mann im Laufe der Verhandlung zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.