Dazu sollen die Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen ebenfalls zählen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sollten, so die Ärztekammer in einer Pressemitteilung, spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein. Wenn man sich gegen eine Impfung bzw. Auffrischungsimpfung weigert, würde das dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste sein. “Auch dafür sollte die Politik die nötigen Voraussetzungen schaffen”, meint die ÖÄK.
“Kein anderer Ausweg mehr als Impfung”
Man wolle als Ärzteschaft die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, mit Vorbild vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gebe, als die Corona-Impfung.