Veröffentlicht am 11.12.2021, 20:55
Gegen den Geistlichen wurde nun tatsächlich Anklage wegen des Beschaffens, des Besitzes und der Weitergabe von Kinderpornographie erhoben, wie Medien berichten. Die Diözese Graz-Seckau jedenfalls distanziere sich von den vorgeworfenen Straftaten gegen den ehemaligen Priester. Sobald der Tatverdacht bekannt wurde, sei er beurlaubt worden. Die mögliche Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft und nun wird erst einmal ein Termin zur Hauptverhandlung vom Gericht ausgeschrieben. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.