- Die Polizei darf nie Ermittlungen gegen Bezahlung einstellen.
- Bedenkt bei Anrufen, Mails oder SMS: Wie authentisch sind Absender und Inhalt?
- Prüft die Mails oder SMS auf Rechtschreib- und Grammatikfehler, da Cyberkriminelle oftmals international agieren und Übersetzungstools nutzen, was man den Texten anmerken kann.
- Kontrolliert auch die Telefonnummer des Anrufers oder Absenders, um sicherzustellen, dass sie wirklich zum angegebenen Unternehmen gehört.
- Beachtet jedoch, dass auch scheinbar echte Nummern nicht automatisch eine authentische Nachricht bedeuten. Täter könnten eine andere Telefonnummer vortäuschen.
- Drückt auf keine Links, die in E-Mails oder SMS mitgeschickt werden.
Das Bundeskriminalamt warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Betrüger wahllos Leute telefonisch kontaktieren und sie dann beschuldigen, in Drogenschmuggel, Identitätsdiebstahl oder Geldwäsche verwickelt zu sein. Als „Beweisstück“ versenden sie ein Dokument, das angeblich vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit – Dr. Franz Ruf – verfasst worden ist. Danach fordern die Fake-Polizisten eine Zahlung in der Höhe von 2.000 Euro, um von etwaigen weiteren „Ermittlungen“ gegen die Opfer abzusehen.
“Das sind Betrüger!”
“Bei den Anrufern handelt es sich selbstverständlich um keine echten Polizeibeamte und das Dokument stammt auch nicht vom Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit”, stellt man beim Bundeskriminalamt nun klar. Weiters heißt es: “Bitte überweisen Sie keinesfalls Geld.” Wenn ihr bereits Opfer eines solchen Betruges geworden seid, erstattet Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.