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Veröffentlicht am 16.01.2022, 10:54

Beantragungsstart

Ab morgen: Diese Wirtschafts­hilfen können wieder be­antragt werden

Graz/Österreich - Der Härtefallfonds und der Ausfallsbonus wurden verlängert. Ab 17. Jänner 2022 können die Wirtschaftshilfen beantragt werden.
von Redaktion1 Minute Lesezeit (239 Wörter)

“Die Coronakrise bedeutet nicht nur für unsere Tourismusbranche enorme Umsatzeinbußen, sondern auch für zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe – etwa Zulieferer für Hotels, Gastronomie oder Schulen. Auch Vermieter von Privatzimmern oder Ferienwohnungen sind stark betroffen. Darum haben wir den Härtefallfonds und den Ausfallsbonus verlängert. Ab 17. Jänner 2022 können diese bewährten Wirtschaftshilfen beantragt werden”, betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) anlässlich des Antragsstarts. Anträge und Abwicklung erfolgen über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.eama.at.  

130 Millionen Euro ausgezahlt

Antragsberechtigt für die vierte Auszahlungsphase des Härtefallfonds sind u.a. Wein- und Buschenschanken wie auch landwirtschaftliche Betriebe, die Zimmer vermieten (etwa Urlaub am Bauernhof) oder Zulieferer sind. Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum. “Der Härtefallfonds hat sich als Auffangnetz seit Krisenbeginn bewährt. Gerade für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter haben wir damit eine gute Lösung gefunden, um Betriebe zu unterstützen. Insgesamt wurden dank der COVID-19-Hilfen bereits über 130 Millionen Euro an die Branchen ausgezahlt”, so Köstinger. 

Auch Ausfallbonus wird verlängert

“Letztes Jahr haben wir mit dem Ausfallsbonus eine weitere Unterstützung umgesetzt, die für tausende Betriebe überlebenswichtig ist – vor allem für Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen”, führt Köstinger weiter aus. Antragsvoraussetzung ist u.a., dass der Sitz der Betriebsstätte in Österreich liegt. 

Bundesministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP)

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