“Inbegriffen sind sämtliche individuelle Therapieanwendungen, die Nutzung aller Einrichtungen wie Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad und – wenn gewünscht – kurärztliche Untersuchungen sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung”, weiß Prettner.
Kontingent kann aufgestockt werden
Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen nahen Verwandten ab der Pflegestufe 2 (im Falle von Demenz) bzw. ab der Pflegestufe 3 betreuen. Wie die Gesundheitsreferentin versichert, sei noch nie jemand abgewiesen worden, sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben waren. “Wir können unser Kontingent im Fall des Mehrbedarfs aufstocken.” Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Betreuungsprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz.
Erste Erholungswoche Ende April
Heuer startet die erste Erholungswoche am 24. April. In Summe stehen für das Frühjahr vier Termine zur Auswahl: 24. April bis 1. Mai, 8. Mai bis 15. Mai, 22. Mai bis 29. Mai und 5. Juni bis 12. Juni. Die Anmeldung ist ab Dienstag, 1. Februar, möglich. Letztmöglicher Anmeldezeitpunkt ist der 25. März. Anträge sind bei den zuständigen Gemeindeämtern oder Magistraten, Bezirkshauptmannschaften sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich.