Phase eins: automatische Überweisung
Mitte Juli werden automatisch 200 Euro an all jene Kärntnerinnen und Kärntner überwiesen, die bereits eine soziale Leistung des Landes (z. B. Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss) beziehen.
Phase zwei: Ein Online-Portal wird freigeschaltet
Für Kärntner, die keine soziale Unterstützung beziehen, die aber unter die erforderlichen Einkommensgrenzen fallen, wird ab August (bis 30. November 2022) ein Online-Portal freigeschaltet, das ähnlich der Corona-Impfanmeldung auf der Webseite des Landes aufrufbar sein wird.
- Alleinstehend/Alleinerziehend: monatliches Netto-Einkommen bis zu 1.328 Euro
- Paare: monatliches Netto-Einkommen bis zu 1.992 Euro
- jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Einkommensgrenze um je 400 Euro netto
Phase drei: Antragsstellung über die Wohnortgemeinde
All jene, die unter die genannten Einkommensgrenzen fallen, aber den Antrag nicht digital bzw. online beantragen möchten, können sich ab 1. Oktober bis 30. November 2022 an ihre Wohnortgemeinde wenden. Die Antragsstellung erfolgt dann mithilfe der Gemeinde.