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Veröffentlicht am 30.09.2022, 13:33

3. Oktober

Villach Bonus & Heizkosten­unterstützung: Anträge ab Montag möglich

Villach - Ab 3. Oktober kann die Heizkostenunterstützung in der Abteilung Soziales und im Rathaus beantragt werden. Die Hilfe hat sich bewährt und ist heuer wichtiger denn je. Darum zahlt die Stadt auch einen eigenen Villach Bonus aus.
von Anja Mandler2 Minuten Lesezeit (277 Wörter)

In Zeiten der Energiekrise wird es wieder eine wichtige und bewährte Hilfe geben: Einkommensschwache Personen und Familien können ab 3. Oktober den Antrag für eine Heizkostenunterstützung stellen. Die finanzielle Zuwendung für die kommende Heizperiode ist an das Einkommen gekoppelt. „Ein warmes Zuhause darf auch in diesen herausfordernden Zeiten kein Luxus sein und muss trotz der enorm gestiegenen Kosten ermöglicht werden. Menschen, die es brauchen sollen nicht zögern, diese finanzielle Hilfe anzunehmen“, sagt Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser. Um die Teuerung ein wenig abzufedern, wurden die Einkommensgrenzen angehoben. Der große Zuschuss beträgt 180 Euro und gilt für Alleinstehende und Alleinerziehende, die monatlich netto maximal über 1100 Euro verfügen Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) gibt es einen Zuschlag von 270 Euro. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beträgt die Grenze 1560 Euro. Für den kleinen Zuschuss von 110 Euro sind die Einkommensgrenzen mit 1250 Euro (Alleinstehende, Alleinerzieher) beziehungsweise 1730 Euro (Haushaltsgemeinschaften) festgesetzt.

Villach Bonus und Kärnten Bonus

Wegen der aktuellen Teuerung zahlt die Stadt Villach einen einmaligen sozialen Zuschuss, den Villach Bonus, in der Höhe von 120 Euro an Personen und Haushalte mit geringem Einkommen aus. Berücksichtigt werden automatisch alle, die Anspruch auf den „großen“ Heizkostenzuschuss (180 Euro) haben. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Der Kärnten Bonus in der Höhe von 200 Euro ist eine einmalige zusätzliche Unterstützung des Landes Kärnten für einkommensschwache Haushalte/Personen (Basis Haushaltseinkommen im Mai). Der Kärnten Bonus kann ebenfalls persönlich (Mo-Fr, 8–12 Uhr) in der Abteilung Soziales (NEU: Italiener Straße 7) aber auch im Rathaus, 2. Stock, beantragt werden. Alle erforderlichen Unterlagen bitte mitbringen.

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