fbpx
Region auswählen:
Veröffentlicht am 13.10.2022, 16:20

Ölspur nachgegangen

Bei Einsatz Privatgrund betreten: Klage gegen Feuerwehrmann zurückgewiesen

Krumpendorf - Entscheidung im Fall "Feuerwehrmann betritt Privatgrundstück": Das Klagenfurter Gericht wies heute die Besitzstörungsklage zurück.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (218 Wörter)

Aufatmen bei der FF Krumpendorf: Ein Mitglied der Florianis musste heute vor Gericht, da er eine Besitzstörungsklage erhalten hatte. Wie nun bekannt wurde, gibt es bereits ein Ergebnis in dem Fall: Die Klage wurde zurückgewiesen.

Was ist passiert?

Vor einiger Zeit war die FF Krumpendorf zu einem Einsatz gerufen worden, bei dem eine Ölspur gebunden werden musste. Der nun angeklagte Feuerwehrmann ging damals der Ölspur nach und fand tatsächlich die Ursache: Ein defektes Auto auf einem Grundstück. Statt eines Danks des Besitzers gab es eine Anzeige wegen Besitzstörung. Der Kläger argumentierte, dass der Feuerwehrmann das Grundstück nur betreten habe, um “Ursachenforschung zu betreiben” und dass kein Leben in Gefahr gewesen sei. Daher sei das Betreten des Grundstücks rechtswidrig.

Richterin ist anderer Meinung

Die Richterin sah den Fall allerdings etwas anders: Laut ihr sei der Feuerwehrmann ein Hilfsorgan des Bürgermeisters bzw. der Gemeinde und eine privatrechtliche Besitzstörungsklage gegen einen Feuerwehrmann im Einsatz sei somit nicht möglich. Außerdem könne der Feuerwehrmann nachweisen, dass eine Ölspur sehr wohl eine Gefahrenquelle für Mensch, Tier und Umwelt sein kann und dass Ursachenforschung äußerst wichtig sei. Daher wurde die Klage heute abgewiesen. Der Beschluss des Bezirksgerichtes ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite könnte Rechtsmittel dagegen einbringen.

#Mehr Interessantes