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Veröffentlicht am 30.10.2022, 20:48

Auf der Flucht

Wilde Szenen bei Fest­nahme: Spittaler rastet aus und verletzt zwei Polizisten

Spittal - Nachdem ein 32-jähriger Spittaler einen 26-Jährigen auf offener Straße verletzte, flüchtete er. Eine Sofortfahndung wurde eingeleitet. Bei der Festnahme bedrohte der Täter die Polizisten mit einem Wurfstern. Dann eskalierte die Situation völlig.
von Anja Mandler2 Minuten Lesezeit (242 Wörter)

Am 30. Oktober 2022, kurz nach 4 Uhr, versetzte ein 32-jähriger Spittaler auf offener Straße einem 26-jährigen Spittaler einen Kopfstoß. Dieser erlitt dadurch Verletzungen unbestimmten Grades. Sofort nach der Tat flüchtete der 32-Jährige und eine Sofortfahndung wurde eingeleitet.

Mann bedrohte Polizisten mit Wurfstern

Gegen 4.40 Uhr konnte eine Polizeistreife der PI Spittal/Drau den Flüchtigen in der Nähe des Spittaler Krankenhauses antreffen. Sofort forderte der Mann die Beamten auf zu verschwinden und bedrohte sie mit einem Wurfstern. Gegen den Mann wurde daraufhin die Festnahme ausgesprochen. Unbeeindruckt bedrohte der 32-Jährige die Beamten weiterhin mit dem Wurfstern.

Zwei Polizisten verletzt

Aufgrund des aggressiven Verhaltens setzten die Polizeibeamten Einsatzpfefferspray ein und konnten den Mann so festnehmen. Trotzdem wehrte er sich weiterhin heftig, konnte sich losreißen und in den Ambulanzbereich des Krankenhauses flüchten. Unter Einsatz weiterer Streifen konnte der Mann schlussendlich festgenommen werden. Dabei verletzte er zwei Beamte durch Tritte.

Mehrfach angezeigt

Im Zuge der Ermittlungen konnte noch festgestellt werden, dass der Mann kurz nach dem er den 26-Jährigen grundlos verletzt hatte, auf seiner Flucht einen Schranken zum Krankenhausparkplatz beschädigte. Nach Schilderung des Sachverhaltes ordnete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die Einlieferung des Mannes in die Justizanstalt Klagenfurt an. Er wird wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht. Da gegen den Mann ein aufrechtes Waffenverbot besteht, wird er wegen des Besitzes der verbotenen Waffe, des Wurfstern, zusätzlich zu Anzeige gebracht.

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