Veröffentlicht am 27.12.2022, 13:40
Die Pensionserhöhung für 2023 beläuft sich grundsätzlich auf 5,8 Prozent, kleine Pensionen werden um 10,2 Prozent und somit über der Inflationsrate, angepasst. Rund 28.000 Altbauern beziehen eine Mindestpension und haben somit Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Mit 2023 wird der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 7,8 Prozent von 1.030 auf 1.110 Euro erhöht. Über die gesetzliche Pensionserhöhung erhalten bäuerliche Pensionisten zudem eine Direktzahlung in Höhe von 30 Prozent der Pensionsleistung und Ausgleichszulage. Das ergibt für Mindestpensionen in der Höhe von 1.110 Euro eine einmalige Direktzahlung von rund 330 Euro. Die Auszahlung erfolgt im März 2023.