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Veröffentlicht am 12.02.2023, 07:23

Förderaktion wird fortgeführt

Bis zu 3.000 Euro: Dieser Bonus soll Kärntner Lebens­mittel­betriebe unter­stützen

Kärnten - Der Nahversorgerbonus unterstützt kleine Lebensmittelbetriebe in Kärnten finanziell. Bislang wurde der Bonus bereits 260 Mal ausbezahlt. Auch heuer soll die Förderaktion fortgeführt werden. Bis zu 3.000 Euro Förderung erhalten teilnehmende Betriebe.
von Sabrina Tischler2 Minuten Lesezeit (337 Wörter)
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Die beiden Landesräte Martin Gruber (ÖVP) und Sebastian Schuschnig (ÖVP) haben vor drei Jahren den Regionalitäts- und Entlastungsbonus für Nahversorger (kurz: Nahversorgerbonus) ins Leben gerufen, um kleine Lebensmittelbetriebe finanziell zu unterstützen. Bisher wurde der Bonus rund 260 Mal ausbezahlt. In der Regierungssitzung vom 7. Feber wurde die Fortführung der erfolgreichen Förderaktion im Rahmen der Regionalität-Offensive des Landes beschlossen. Dafür stellen die Landesräte Gruber und Schuschnig 300.000 Euro aus ihren Referaten zur Verfügung.

Inflation und Energiekosten: Nahversorgerbonus bietet Unterstützung

„Greißler, Bäcker und Fleischer versorgen die ländliche Bevölkerung nicht nur mit den wichtigsten Lebensmitteln, sie schaffen Arbeitsplätze und nehmen auch als zentraler Dorftreffpunkt oft eine wichtige gesellschaftliche Rolle ein“, so Gruber. Aufgrund der hohen Energiekosten und Inflation stehen aber gerade diese kleinen, meist familiär geführten Betriebe unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. „Die Folge ist, dass viele Landgemeinden ihre kleinen Nahversorger nach und nach verlieren, da sich eine Fortführung des Betriebes für viele nicht mehr rentiert. Mit dem Nahversorgerbonus wollen wir den Kaufleuten unter die Arme greifen und ihnen Anreize zum Weitermachen geben“, erklärt Schuschnig.

Anträge jederzeit möglich

Heuer neu ist die Anhebung der maximalen Jahresumsatzgrenze der antragsstellenden Betriebe. „Bisher lag diese bei einer Million Euro. Doch aufgrund der hohen Inflation haben wir die Umsatzgrenze auf 1,1 Millionen Euro erhöht, da sonst viele nur knapp um den Bonus umfallen würden“, erklärt der Wirtschaftslandesrat. Die teilnehmenden Betriebe erhalten über den Regionalitäts- und Entlastungsbonus eine Förderung von bis zu 3.000 Euro. Anträge sind jederzeit möglich.

Mehr heimische Produkte

Zusätzlich zur finanziellen Entlastung der kleinen Nahversorger wird auch die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleistet, damit die regionale Basisinfrastruktur gestärkt und gleichzeitig der Anteil heimischer Qualitätsprodukte im Einzelhandel erhöht. Denn: „Jeder Betrieb, der den Nahversorgerbonus in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, eine bestimmte Anzahl regionaler Lebensmittel in sein Sortiment aufzunehmen. Somit profitiert auch die Kärntner Landwirtschaft von der Förderaktion“, erklärt Gruber.

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