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Veröffentlicht am 26.02.2023, 14:23

Mehrere Kärntner betroffen

Jahre später: Italien-Urlauber be­kommen offene Straf­zettel per Post

Kärnten/Italien - Für viele ist Italien alle Jahre wieder ein beliebtes Urlaubsziel. Derzeit bekommen einige Kärntner jedoch Mahnungen und offene Strafzettel per Post zugeschickt. Manche Strafen liegen allerdings schon Jahre zurück. Muss trotzdem gezahlt werden?
von Redaktion3 Minuten Lesezeit (384 Wörter)

Viele Kärntner bekommen aktuell “Erinnerungen” an vergangene Urlaubstage – jedoch nicht auf die schöne Art und Weise. Wie mehrere Medien berichten, werden derzeit aus Italien vermehrt offene Mautgebühren und Strafen per Post verschickt. Manchmal liegt der Zeitpunkt des “Vergehens” dabei schon Jahre zurück. Viele stellen sich nun die Frage: Muss ich die offenen Beträge bezahlen?

Jahre später: Müssen offene Strafzettel aus Italien bezahlt werden?

Die kurze Antwort: Ja. In den meisten Fällen werde man um eine Zahlung nicht herumkommen, vor allem wenn man noch höhere Beträge durch zusätzliche Mahnungen vermeiden möchte. “Wir raten in den meisten Fällen zur Zahlung, da in Italien solche Forderungen erst nach zehn Jahren verjähren”, erklärt eine ÖAMTC-Juristin. Gerät man beim nächsten Italienurlaub in eine Polizeikontrolle, müsse man die “offenen Rechnungen” sowieso begleichen.

Worauf muss geachtet werden?

Bekommt man ein Schreiben aus Italien zugeschickt, sollte man zuerst prüfen, ob die Forderung plausibel ist – also ob der angegebene Zeitpunkt mit dem Italienurlaub übereinstimmt, rät der ÖAMTC. Dann versucht man den Grund des Schreibens herauszufinden: Wird zum Beispiel eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen oder die verbotene Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone (zona a traffico limitato), dann handelt es sich um eine Polizeistrafe und man sollte rasch handeln. “Diese muss binnen 360 Tagen zugestellt werden und meist hat man die Möglichkeit, einen reduzierten Strafbetrag innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen”, wissen die Experten.

Offene Maut-Nachzahlungen

Maut-Nachforderungen wegen Nicht-Bezahlens der streckenabhängigen Autobahngebühr werden zum Beispiel häufig von einem Inkassobüro verschickt. Die Beträge liegen meist zwischen zehn und 130 Euro. “Viele Mitglieder glauben, dass sie die Maut bezahlt hätten, weil sich der Schranken geöffnet hat und eine freie Durchfahrt möglich war. Allerdings öffnen sich die Schranken und lassen die Autofahrer:innen passieren, auch wenn kein Maut-Betrag abgebucht oder die falsche Spur (z. B. für Telepass-Inhaber:innen) benutzt wurde. Dadurch soll Stau auf der Autobahn verhindert werden. Auch die Eintreibung über Inkassobüros ist in Italien möglich und üblich”, so die ÖAMTC-Juristin. „Kann man also nicht beweisen, dass die Mautgebühr vor Jahren bezahlt wurde, muss man die Zahlung leider jetzt nachholen.” Der ÖAMTC rät deshalb dazu, Quittungen aufzubewahren, um eine Bezahlung nachweisen zu können.

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