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Veröffentlicht am 02.04.2023, 13:44

VKI hat geklagt

Zahlreiche Ver­stöße: Über 77.000 Euro Strafe für "Dr Smile"

Kärnten - Der VKI hatte die Urban Technology GmbH, besser bekannt als „Dr Smile“, wegen mangelnder Preistransparenz in der Werbung geklagt. Es kam damals zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich. In der Folge verstieß"Dr Smile" nach Ansicht des VKI 155-mal gegen diesen Vergleich. Ein Bezirksgericht verhängte daraufhin eine Strafe in Höhe von 77.500 Euro.
von Sabrina Tischler2 Minuten Lesezeit (289 Wörter)
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Das deutsche Unternehmen bietet unter dem Namen „Dr Smile“ Zahnkorrekturen durch „Retrainer-Schienen“ an. Im Herbst 2020 klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) “Dr Smile”, weil das Unternehmen Ratenzahlungsmodelle für Zahnbehandlungen blickfangartig mit einer monatlichen Rate, konkret 33 Euro pro Monat, beworben hatte. Dabei wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen – wie etwa den Zinssatz und den zu zahlenden Gesamtbetrag – nicht klar und auffallend genannt. Im Frühjahr 2021 kam es zu einem rechtskräftigen, gerichtlichen Vergleich, in dem sich das Unternehmen zur Unterlassung dieser Geschäftspraktik verpflichtete.

Jahreszinssatz nur kurz und klein eingeblendet

Der VKI konnte für die Zeit von April bis August 2022 insgesamt 155 Verstöße gegen diesen Vergleich belegen, der Großteil erfolgte durch Werbungen im TV. In den TV-Spots wurde groß mit „ab 33 Euro mtl*“ geworben. Für nur zwei Sekunden war dagegen ein Sternchenhinweis in wesentlich kleinerer Schrift mit dem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 10,28 Prozent und einem Gesamtpreis von 2.376 Euro eingeblendet. Akustisch war nur die monatliche Rate zu hören, einen Hinweis mit weiteren Informationen gab es nicht.

77.500 Euro Strafe

Daraufhin brachte der VKI einen Exekutionsantrag ein. Ein österreichisches Bezirksgericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 77.500 Euro. Es begründete die Höhe der Strafe mit der Anzahl der Verstöße und führte aus, dass ein hartnäckiges Zuwiderhandeln des Unternehmens vorliege.

Strafe mit abschreckender Wirkung

„Die österreichische Exekutionsordnung sieht eine Höchststrafe von 100.000 Euro je Exekutionsantrag vor. Es ist erfreulich, dass das Gericht hier eine recht hohe Strafe verhängt hat. Das Unternehmen hat Rekurs gegen den Beschluss eingelegt. Wir hoffen aber, dass die nächste Instanz die Strafhöhe bestätigt, damit die Strafe auch eine entsprechende abschreckende Wirkung entfalten kann“, erläutert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

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