fbpx
Region auswählen:
Veröffentlicht am 19.05.2023, 10:54

Stetig neue Klienten

Mehr Sichtbarkeit: Kärntner Behinderten­anwaltschaft wird noch unab­hängiger

Kärnten - Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Transparenz – Wichtige Merkmale, die Kärntens Anwaltschaften, also die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft, die Pflegeanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft, auszeichnen.
von Janine Ploner2 Minuten Lesezeit (346 Wörter)
SYMBOLFOTO

„Um diese Merkmale und die Bedeutung dieser Ombudsstellen noch deutlicher hervorzuheben, haben wir seitens der Regierungskoalition beschlossen, diese aus den jeweiligen Fachabteilungen herauszulösen und der Landesamtsdirektion zuzuordnen“, betont Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ). Damit werde auch dem Wunsch der Anwaltschaften entsprochen.

Über 23.000 Interventionen

3.871 Klienten, Menschen mit Behinderung, Angehörige und Interessenvertretungen, haben in dem Zeitraum die Leistungen der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Anspruch genommen. Das AMB-Team hat für diese 3.871 Klienten insgesamt über 23.000 Interventionen gesetzt. Das sind 639 Interventionen pro Monat und durchschnittlich 8,5 pro Klient. Damit hat sich die durchschnittliche Interventionszahl der Anwaltschaft pro Klient im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum fast verdoppelt. „Haben sich Klienten in den Vorjahren überwiegend mit einer einzelnen Fragestellung an die Anwaltschaft gewandt, sind die an uns herangetragenen Lebenssachverhalte heute deutlich umfassender und auch komplexer geworden“ erläutert Isabella Scheiflinger die Hintergründe für diese Entwicklung.

Immer mehr Klienten

„Im Berichtszeitraum war unsere gesamte Gesellschaft mit der Corona-Pandemie konfrontiert, dann erfolgte der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, es kam zur Energiekrise, eine massive Teuerung setzte ein. Was für die Menschen allgemein schwer ist, trifft Menschen mit Behinderung umso stärker“, betont Kaiser. Bei Corona komme noch dazu, dass viele Menschen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zur Risikogruppe zählten bzw. zählen. „Die AMB wirkt im Sinne einer Ombudsstelle und informiert über die Rechte. Sie hat die Aufgabe, Menschen mit Behinderung, ihre gesetzlichen Vertretungen und Angehörige sowie Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen zu beraten und in unterschiedlichsten Lebenslagen zu unterstützen. Im Jahr 2020 haben sich laut Tätigkeitsbericht 1.159 Klienten an die Anwaltschaft gewandt, im Vorjahr waren es bereits 1.378“, erklärt Scheiflinger.

Positive Aspekte

Der AMB-Tätigkeitsbericht listet aber auch mehrere positive Punkte auf. Durch eine große Novelle im Bereich der Landes-Sozialgesetze kam es zu Verbesserungen. So wurde zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, die auf eine monatliche Geldleistung aus der Sozialhilfe angewiesen sind, ein Zuschlag zur Abfederung der behinderungsbedingten Mehrkosten eingeführt. Auch konnte erreicht werden, dass die zuvor bestehende „versteckte Anrechnung“ der Familienbeihilfe bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfeleistungen abgeschafft wurde.

Weitere Informationen:

Eine weitere wichtige Gesetzesnovelle ist am 1. Mai 2023 in Kraft getreten. Ab diesem Datum sind die für Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Verfügung stehenden Wohn- und Betreuungsplätze vollständig in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz übernommen worden. Ein von der Anwaltschaft initiiertes Projekt ist auch die „Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen“, die vorerst bis Ende 2023 konzipiert ist und insgesamt 6.000 Assistenzstunden beinhaltet.

#Mehr Interessantes