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Veröffentlicht am 02.06.2023, 16:30

"Kampfmaßnahmen nicht ausgeschlossen!"

GPA kämpft gegen das geplante Ende der Freizeit­pädagogik

Klagenfurt - Eine von der Bundesregierung geplante Novelle der Schulgesetze sieht die Einführung sogenannter „Assistenzpädagogen“ vor. Diese sollen künftig tausende Angestellte ersetzen, die derzeit als FreizeitpädagogInnen und ErzieherInnen für unterschiedliche Arbeitgeber in ganz Österreich arbeiten. In Kärnten sind rund 600 Beschäftigte von dieser Novelle betroffen.
von Anja Mandler3 Minuten Lesezeit (411 Wörter)

Der heutigen Betriebsversammlung mit den zahlreichen Beschäftigten aus dem Bereich der Freizeitpädagogik in Kärnten schlossen sich auch die Arbeitgeber an. Auch bei ihnen sorgt die Novelle, die bereits mit Schulbeginn im September 2024 umgesetzt werden soll, für große Verunsicherung.

Massive Gehaltskürzungen drohen

Schwierig ist die Situation für die rund 600 FreizeitpädagogInnen und ErzieherInnen, die sich an den Kärntner Schulen um die Betreuung der Kinder nach dem Unterricht kümmern. „Die Novelle beinhaltet auch das Gehaltsschema der neuen Assistenzpädagoginnen und -pädagogen, das massive Gehaltskürzungen für die Betroffenen mit sich bringen würde. Wir sprechen hier von einem Minus von bis zu 19 Prozent“, erklärt Dunja Abuja, Betriebsratsvorsitzende vom „Kindernest“. „Erst nach über 18 Berufsjahren würde dieses Gehaltsschema mit dem jetzigen Kollektivvertrag gleichziehen“, so Abuja.

Einem Drittel der Beschäftigten drohe die Arbeitslosigkeit

Voraussetzung für die Tätigkeit als Freizeitpädagoge bzw. Freizeitpädagogin ist aktuell ein Lehrgang im Umfang von zwei Semestern. Durch die Novelle soll diese Ausbildung nun halbiert werden. Zusätzlich sei vorgesehen, die Matura als Voraussetzung für den Beruf einzuführen. „Ein Drittel der FreizeitpädagogInnen und ErzieherInnen in Kärnten hat keine Matura. Ihnen werden nun Steine in den Weg gelegt, die sie im schlimmsten Fall in die Arbeitslosigkeit treiben“, kritisiert Petra Markut, Betriebsratsvorsitzende des BÜM. „Meine Kolleginnen und Kollegen leisten auch ohne Matura großartige und wertvolle Arbeit für die Kinder. Eine Matura als Voraussetzung für einen Beruf mit musischen, kreativen, sportlichen und sozialen Hauptaspekten ist eine nicht nachvollziehbare formale Hürde“, so Markut weiter.

Viel Ungewissheit und offene Fragen

Welche Auswirkungen die Novelle auf jene KollegInnen hat, die nicht direkt als FreizeitpädagogInnen arbeiten, sondern zum Beispiel in der Verwaltung tätig sind, ist völlig unklar. „In welcher Form bestehendes Personal aus privaten Betreibern übernommen wird, ist im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht geregelt. Im schlimmsten Fall werden sie ihre Arbeit verlieren“, so Sternjak. Die Gewerkschaft kritisiert, dass es mehr offene Fragen als Antworten gibt. „Offen ist ebenfalls der Umgang mit aktuellen Vereinbarungen wie Karenzen, Urlaubsbestimmungen, Abfertigungen und vieles mehr.“

Kampfmaßnahmen nicht ausgeschlossen

„Die politisch Verantwortlichen sind aufgefordert, diese Änderungen zurückzunehmen. Als Gewerkschaft werden wir diese gravierenden Verschlechterungen für die Beschäftigten mit Sicherheit nicht hinnehmen“, so Sternjak im Zuge der Betriebsversammlung. „Was wir fordern, ist eine umfassende Bildungsreform unter Einbindung aller Betroffenen. Der Belegschaft garantieren wir bei ihren Protesten unsere vollste Unterstützung“, so Sternjak abschließend.

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