Mit dem “Kärnten Bonus Extra” wird ab Juli eine weitere Unterstützung seitens des Landes in Höhe von 300 Euro an weite Teile der Bevölkerung ausbezahlt. “Damit setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt, um die Belastung durch die Teuerung für die Kärntner abzufedern”, betont Landeshauptmann Peter Kaiser. Der entsprechende Antrag wird in der kommenden Regierungssitzung eingebracht.
Barauszahlung ist möglich
Jene 45.000 Personen, die bereits den “Kärnten Bonus Plus” erhalten haben, brauchen keinen neuen Antrag stellen, der neue Bonus kommt direkt aufs Konto. Alternativ kann auf Wunsch auch eine Barauszahlung arrangiert werden, berichtet das Land. Hat man noch keinen Kärnten Bonus erhalten, erfüllt die Kriterien allerdings, kann ab Anfang Juli auf der Land-Kärnten-Website ein Antrag gestellt werden
Inflationshemmende Maßnahmen gefordert
Mittelfristig möchte man die Einmalzahlungen in eine länger wirksame, verlässliche Unterstützungsstruktur umwandeln, so auch Gaby Schaunig, die für Finanzen und Armutsbekämpfung in Kärnten zuständig ist. Parallel fordern Kaiser und Schaunig allerdings auch inflationshemmende Maßnahmen seitens des Bundes, “wie eine effektive Mietenbremse oder eine Senkung der Steuern auf Betriebskosten”.
Diese Haushalte sind anspruchsberechtigt
Die Einkommensgrenzen betragen beim “Kärnten Bonus Extra” netto für Alleinstehende 1.600 Euro und für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt (egal ob Erwachsener oder Kind) gibt es einen Zuschlag von 400 Euro, bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag 700 Euro pro Kind. Die Mittel kommen aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes.
Diese Personen bekommen den "Kärnten Bonus Extra":
- Alleinstehende bis 1.600 Euro Nettoverdienst
- Zwei-Personen-Haushalte bis 2.400 Euro
- Für jede weitere Person im Haushalt: Zuschlag von 400 Euro
- Alleinerziehende: Zuschlag von 700 Euro pro Kind
Beispiel: Ein Alleinerziehender mit einem Kind darf bis zu 2.300 Euro nett verdienen, um die 300 Euro zu bekommen.