Veröffentlicht am 29.06.2023, 19:12
Angesichts der anhaltenden Teuerung hat das Parlament bereits vor drei Wochen beschlossen, für jedes Kind in Sozialhilfe-Haushalten zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 einen monatlichen Sonderzuschuss von 60 Euro zu gewähren. Nun wird dieses Vorhaben ausgeweitet.
Auch sie bekommen Kinderzuschuss
Auch Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Mindestpensionisten sowie Alleinerziehende und Alleinverdienende mit einem Monatseinkommen unter 2.000 Euro brutto werden den Kinderzuschuss erhalten. Gegen diese Gesetzesnovelle hat der Bundesrat heute mit Stimmenmehrheit keinen Einspruch erhoben. Sie kann somit in den nächsten Tagen kundgemacht werden.