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Veröffentlicht am 30.06.2023, 20:25

ÖAMTC

Urlaub in Italien oder Kroatien? Darauf solltet ihr bei der Fahrt achten

Steiermark - Auch heuer sind Italien und Kroatien bei den Österreichern wieder die beliebtesten Destinationen für den Sommerurlaub. Um Sonne, Strand und Meer auch genießen zu können, erinnert ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek, worauf man achten sollte.
von Elisa Auer1 Minute Lesezeit (73 Wörter)
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“Auch wenn es im Schengenraum keine ständigen Grenzkontrollen gibt, sollte rechtzeitig die Gültigkeit aller Dokumente kontrolliert werden. Denn bei jedem Grenzübertritt – auch innerhalb der EU und im Schengenraum – wird ein Reisedokument benötigt”, betont ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. Noch immer gebe es nämlich den Irrglauben, dass ein Führerschein als Reisedokument reicht, “dem ist nicht so, ein gültiger Pass oder Personalausweis sollte bei allen Reisen im Handgepäck sein.”

Das müsst ihr bei einer Autoreise in Italien beachten

  • Fährt man mit dem Auto in den Italien-Urlaub, sollte man bei der Mauterhebung im Norden von Mailand auf der A36, A59 und A60 die Zahlung kontrollieren. "Die Mauterhebung erfolgt elektronisch im sogenannten 'Free Flow System'. Das heißt: Vorab registriert man sich online – so wird dann der Betrag automatisch an einer Mautstation bezahlt. Falls man vorab nicht registriert ist, kann die Zahlung bis maximal 15 Tage danach getätigt werden. Bezahlt man nicht in diesem Zeitraum, kann ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden", erklärt Polasek.
  • Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "Zona Traffico Limitato" kennen. "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen rund 100 Euro Strafe", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. 
  • Fahrverbote nach Nummerntafel: Sie gelten auch im Sommer 2023 wieder auf der beliebten Küstenstraße Amalfitana – an allen Wochenenden von Mitte Juni bis Ende September und den gesamten August. Mit einer letzten geraden Zahl im Kennzeichen ist es verboten, an geraden Tagen, mit einer ungeraden Zahl an ungeraden Tagen die berühmte Küstenstraße zu befahren. Diese Regelung gilt von 10 bis 18 Uhr. 
  • Bei einigen sehr stark frequentierten Stränden, z. B. auf Sardinien, ist es in Italien heuer notwendig, sich vorab zu registrieren, um einen Strandbesuch genießen zu können.

Aufpassen in Kroatien

  • Seit Jahresbeginn ist Kroatien Mitglied des Schengen- und Euroraums, seitdem ersetzt der Euro die kroatische Kuna. Ein Umtausch von Restbeständen an Kuna ist noch bis Jahresende bei kroatischen Geschäftsbanken möglich. Ab 2024 kann dies nur noch bei der kroatischen Nationalbank durchgeführt werden. "Mit dem Schengen-Beitritt entfallen auch die Grenzkontrollen", weiß die ÖAMTC-Reiseexpertin.
  • "Fährt man über Slowenien nach Kroatien, nicht auf die slowenische Autobahn-Vignette vergessen. Diese gibt es seit 2022 nur noch digital", so die Reiseexpertin. Wichtig ist, unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitzuführen.
  • Autobahnen in Kroatien sind für alle Kraftfahrzeuge mautpflichtig. Bei der Autobahnauffahrt ist ein Ticket zu ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und Fahrzeugkategorie.

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