- Italien: Im beliebten Urlaubsland Italien sollte man auf rosa Linien achten, diese markieren Parkplätze für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre. Weiße Randlinien zeigen ein Parkverbot und blau bedeutet "gebührenpflichtig". Zudem gilt: Das Abstellen von Fahrzeugen ist (außer in Einbahnen) nur am rechten Fahrbahnrand zulässig. Vor Mülltonnen ist das Parken verboten.
- Kroatien: Der Parkausweis für Menschen mit Behinderungen berechtigt in Kroatien nur zum Parken auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen. Anders als in Österreich befreit er nicht von den Gebühren und zeitlichen Beschränkungen in kroatischen Kurzparkzonen.
- Griechenland: Die gängigen Markierungen gelb für Parkverbot, blau für gebührenpflichtiges und weiß für kostenloses Parken gelten auch für das beliebte Urlaubsziel Griechenland. Zudem gilt ein Parkverbot auf Vorfahrtsstraßen. "Auch bei Halteverbotstafeln in Griechenland sollte man genau hinschauen: Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden Monaten, mit zwei Linien an geraden Monaten", so die Expertin des Mobilitätsclubs.
- Spanien: Eine durchgängig gelbe Linie markiert auch in Spanien ein Halte- und Parkverbot. Ist die Linie unterbrochen, handelt es sich nur um ein Parkverbot. Zudem werden Parkplätze, die für Anwohner:innen reserviert sind mit grüner oder orangener Farbe gekennzeichnet.
- Norwegen: In Norwegen signalisiert eine weiße durchgehende Linie ein Parkverbot, während dies sonst in viele Ländern kostenloses Parken bedeutet.
- Schweden: In Schweden kann man sich nicht an Farben orientieren. Kennzeichnungen mit "Avgift " verweisen auf gebührenpflichtige Parkplätze, "P-skiva" bedeutet, dass eine Parkscheibe benötigt wird. Eine spezielle Parkbewilligung braucht man bei Schildern mit "Förhyrda platser" oder "Boende". In manchen schwedischen Städten gilt auch "Datumparkering" – d. h., dass in bestimmten Zonen an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden darf und umgekehrt.