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Veröffentlicht am 17.08.2023, 19:35

Polizei warnt

Neue Betrugs­masche: Fälle in Kärnten häufen sich

Kärnten - Eine neue Betrugsmasche wird derzeit vermehrt in Kärnten zur Anzeige gebracht. Auch eine 37-jährige Frau aus dem Bezirk St. Veit an der Glan fiel darauf hinein.
von Tanja Janschitz1 Minute Lesezeit (155 Wörter)
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Die Betrüger locken mit einer angeblichen Verdienstmöglichkeit im Internet. So wurde auch der 37-jährigen Kärntnerin versichert, dass sie durch das Anklicken von Waren auf einer App einen Werbeeffekt erwirken würde, da diese dadurch schneller verkauft werden würden. Versprochen wurde der Frau eine Gewinnbeteiligung, welche sie durch das Anklicken möglichst vieler Waren steigern könne.

Frau überwies Startkapital

Doch um diese Verdienstmöglichkeit in Anspruch nehmen zu können, musste die Frau mehrere hundert Euro auf ein ungarisches Bankkonto überweisen. “Als Startkapital”, so die Erklärung der Cyberkriminellen. Natürlich tätigte die Frau die Überweisung, stellte jedoch bereits nach wenigen Tagen fest, dass sie keinen Zugriff mehr auf die App und das investierte Geld hatte. Daraufhin erstattete sie Anzeige. Laut der Kärntner Polizei war es nicht der erste Fall: “In den vergangenen Tagen kam es vermehrt zur Anzeigenerstattung aufgrund von Betrügereien durch dieselbe Betrugsmasche”, warnen sie.

Tipps des Bundeskriminalamtes

  • Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn euch etwas „zu schön scheint, um wahr zu sein“, ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
  • Recherchiert im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
  • Schaut euch die Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, euch das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lasst die Finger von dem Geschäft.
  • Lest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
  • Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können zurückgefordert werden.

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