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Veröffentlicht am 26.09.2023, 15:55

Heizzuschuss + Kärntner Energiebonus

280 Euro-Bonus fix: Diese Leute dürfen ab Montag einen Antrag stellen

Kärnten - Einstimmung wurde heute bei der Regierungssitzung die Fortführung beziehungsweise Erhöhung des Kärntner Heizzuschusses und des Kärntner Energiebonus beschlossen.
von Carolina Kucher1 Minute Lesezeit (195 Wörter)

Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro. Außerdem wurden die Einkommensgrenzen weiter angehoben, und damit die Zahl der Bezugsberechtigten erhöht.

Anträge können ab 2. Oktober gestellt werden

Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto und für Zwei- Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Anträge können ab 2. Oktober bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Alle Infos gibt’s auf der Homepage des Landes auf www.ktn.gv.at.

Land finanziert Energiebonus

Die Kosten für den reinen Heizzuschuss (rund 3,31 Millionen Euro) teilen sich Land und Gemeinden. Um die Gemeinden nicht stärker zu belasten, bleibt diese Summe unverändert und es wird stattdessen der Energiebonus oben draufgelegt, den das Land alleine finanziert (Kosten: rund zwei Millionen Euro).

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