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/ ©APA/TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR
Die Menschen trauern um die getötete Joggerin.

Joggerin tot gebissen – Ermittlung wegen grob fahrlässiger Tötung

Obduktion ergab als Todesursache hohen Blutverlust nach unzähligen Bissen. Nun droht bei Verurteilung sogar Haft.

von APA
1 Minute Lesezeit(230 Wörter)

Die Staatsanwaltschaft Linz hat nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin die Ermittlungen übernommen und auf grob fahrlässige Tötung erweitert. Die Hundehalterin, die bei dem Angriff auf einem Feldweg selbst schwer verletzt wurde, konnte bisher noch nicht befragt werden. Die Obduktion der 60-Jährigen hat ergeben, dass sie infolge unzähliger Bissen wegen hohen Blutverlusts gestorben ist, bestätigte eine Staatsanwaltschaftssprecherin Medienberichte am Donnerstag.

Drei Jahre Haft drohen

Nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ermittelt, wird der Fall bei einer möglichen Anklage nicht vor dem Bezirks- sondern vor dem Landesgericht verhandelt. Im Falle einer Verurteilung drohen der 37-jährigen Züchterin bis zu drei Jahre Haft.

Hund fiel Joggerin an

Die Hundehalterin war Montagvormittag mit dem American Stafford Terrier in Naarn (Bezrik Perg) Gassi, als dieser plötzlich die Joggerin anfiel und tot biss. Die Besitzerin, konnte den angeleinten Rüde nicht von dem Opfer wegzerren. Inzwischen ist das Tier eingeschläfert und auch alle anderen Hunde der Halterin sind weggebracht worden. Am Donnerstag beschäftigt sich auch der oö. Landtag mit dem Fall. Zudem tagt erstmals einen Arbeitgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes. Derzeit gibt es in Oberösterreich keine sogenannten Listenhunde, für die eigene Haltungsvorschriften, wie etwa das Tragen eines Maulkorbs im öffentlichen Raum, gelten (APA/ 5. Oktober 2023).

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 05.10.2023 um 09:52 Uhr aktualisiert

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