Pensionen steigen in Österreich ab 2024: Wie viel bekomme ich?
Rund um die Pension gibt es viele verschiedene Fragen - wir haben euch die Wichtigsten zusammengestellt. Fragen wie: Wann darf ich in Pension, wie viel Geld bekomme ich und wie funktioniert das Ganze?
Jeder Versicherte in Österreich hat ein eigenes Pensionskonto. Wie kürzlich berichtet, steigen die Pensionen im Jahr 2024 um 9,7 Prozent an. Daher hier nochmals die Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.
Wie sieht die Erhöhung der Pension ab 2024 aus?
Die Pensionen werden im kommenden Jahr um 9,7 Prozent erhöht. Außerdem wird eine Schutzklausel eingeführt, um einen potenziellen Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang zu verhindern. Das allgemeine Plus von 9,7 Prozent kommt nicht überraschend, entspricht dieser Wert doch der Teuerung von August 2022 bis Juli 2023, die stets Basis für die Aufstockung der Ruhensbezüge ist, heißt es seitens der PVA. Damit steigt auch die Ausgleichszulage, womit die Mindestpensionisten auf 1.217 Euro im Monat kommen. Heuer sind es 1.100. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.850,00 Euro monatlich brutto ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 Euro monatlich brutto vorgesehen.
Update am 11. Oktober 2023: Regierung erweitert Schutzklausel für das Pensionskonto
Die Bundesregierung hat sich auf eine Erweiterung der Schutzklausel für Neupensionist:innen geeinigt: Sie gilt für 95 Prozent aller Personen, die im kommenden Jahr neu in Pension gehen. Sie erhalten die hohe Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren.
Wann kann ich in Pension gehen?
Für Menschen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, regelt das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) das Pensionssystem für alle Versicherten. Unterschieden werden die Modelle nämlich nach deinem Beruf, also ob Arbeiter, Angestellte, Selbständige oder Landwirte.
Häufig gestellte Fragen:
Ab welchem Alter kann ich in Pension gehen?
Männer können in der Regel mit 65 Jahren und Frauen mit 60 Jahren in Regelalterspension gehen. Ab dem Jahr 2024 soll das Frauenpensionsalter jedoch stufenweise angehoben werden. Ab 2033 sollen dann Männer wie Frauen mit 65 Jahren in die Pension gehen dürfen.
Zukünftige Staffelung bei Frauen: Wie läuft diese ab?
Vor dem 1. Dezember 1963 geborene Frauen können mit 60 Jahren in Alterspension gehen, Frauen, die nach dem 1. Juni 1968 geboren sind, erst mit 65 Jahren. Was die Jahre dazwischen betrifft: Hier erfolgt laut Regierung eine Staffelung in Halbjahresschritten.
Frauen-Pensionsalter wird ab 2023 angehoben
Übrigens: Ab 2033 sollen dann Männer wie Frauen mit 65 Jahren in die Pension gehen dürfen. Im Parlament wurde im Februar 2023 eine Klarstellung über die genauen Anhebungsschritte beschlossen.
Wieviele Arbeitsjahre brauche ich für die Pension?
Sie können dann in Regelalterspension gehen, wenn Sie am Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erworben haben, heißt es auf der Website der Arbeiterkammer. Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorweisen. Für Personen mit Versicherungszeiten vor 2005 gelten zusätzlich Regeln.
Als Zeiten der Erwerbstätigkeit gilt darüber hinaus:
- Zeiten der Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 und
- Zeiten der Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes.
- Zeiten der Familienhospizkarenz.
Welche Pensions-Arten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Pensionen. Einerseits die Alterspension (Regelalterspension), dass nach den Berufsjahren ausgezahlt wird. Andererseits gibt es auch andere Modelle wie die Altersteilzeit, die vorzeitige Alterspension oder die Berufsunfähigkeitspension. Außerdem gibt es auch Witwenpensionen und Waisenpensionen.
Häufig gestellte Fragen:
Wie errechnet sich die Pension?
Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und erstmals nach dem 31.12.2004 Versicherungszeiten erworben haben. Bei der Berechnung wird die Summe aller Beitragsgrundlagen (z.B. Bruttoeinkommen bei Erwerbstätigkeit) in einem Jahr gebildet und mit 1,78 % multipliziert. Die Summe bildet die erste Teilgutschrift. Diese wird jährlich aufgewertet und mit der Teilgutschrift aus dem folgenden Jahr zusammengezählt. Die Summe aller Teilgutschriften bildet die Gesamtgutschrift. Um die Bruttopension zu berechnen, wird die Gesamtgutschrift durch 14 geteilt.
Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und bis 31.12.2004 mindestens einen Versicherungsmonat nach dem „Altrecht“ erworben haben, haben 2014 eine Kontoerstgutschrift erhalten. Dafür wurden alle Versicherungsmonate und Ansprüche zusammengeführt, die Sie bis Ende 2013 erworben haben und bis spätestens 31.12.2014 in das Pensionskonto übertragen. Dabei werden „Altrecht“ und „Neurecht“ berücksichtigt. Die Kontoerstgutschrift bildet die erste Teilgutschrift für die Berechnung der Pension. Alle weiteren Pensionsansprüche, die Sie danach erwerben, werden nach den Regeln („Neurecht“) des Pensionskontos berechnet.
Darf ich in der Pension Geld dazu verdienen?
In Pension, aber noch keine Lust auf Entspannung? Sie können neben Ihrer Pension uneingeschränkt weiterarbeiten. Es gibt dafür auch keine Abschläge – ganz im Gegenteil. Eine andere Variante ist das „Aufschieben““ Sie erhalten für jedes Jahr weiterer Erwerbstätigkeit 4,2 % zu Ihrer Pension.
Wie komme ich zu meinem Pensions-Geld?
Um eine Pension zu erhalten, müssen Sie bei Ihrem Pensionsversicherungsträger das jeweilige Antragsformular beantragen. Anträge können auch online bzw. per Mail und per Fax eingebracht werden und eine Übersicht über sämtliche Formulare finden Sie hier.
Pension wird an Verbraucherpreise angepasst:
Die Pension wird jährlich an die Verbraucherpreise angepasst. In der Realität heißt das, dass jedes Jahr zum 1. Jänner entsprechend der Inflation angepasst wird. Für das Jahr 2023 ist eine abweichende Pensionsanpassung vorgesehen. Pensionisten, die weniger als 5.670 Euro brutto beziehen, erhalten eine Pensionserhöhung um 5,8 Prozent. Beträgt der Pensionsbezug mehr als 5.670 Euro, steigt die Pension pauschal um 328,86 Euro. Aufgrund der außerordentlichen hohen Inflation ist für kleine und mittlere Pensionsleistungen für März 2023 eine Direktzahlung vorgesehen gewesen.
Wie viel Pension ab dem Jahr 2024? Hier gibt es einen Rechner.
Was das neue Jahr 2024 für dich und dein Pension bringt? Finanz.at präsentiert aktuell einen Online-Rechner, mit dem sich Pensionisten ihren künftigen Anspruch ausrechnen lassen können.