Fälschungen im Umlauf: Warnung vor diesem Fake-Arzneimittel
Wie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) mitteilt, sind Fälschungen des Diabetesmedikaments Ozempic® des Herstellers Novo Nordisk im Umlauf. Ein Patient musste nach Einnahme bereits ins Spital.
Ozempic® ist ein rezeptpflichtiges Arzneimittel, das zur Behandlung des unzureichend kontrollierten Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität angewendet wird. Nach jetzigem Kenntnistand des BASG sind Fälschungen bei Packungen der Stärke 1 mg identifiziert worden, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch weitere Packungen bzw. Wirkstoffstärken betroffen sind oder betroffen sein werden.
BASG warnt Patienten
Ein Patient aus Österreich musste kürzlich nach der Anwendung des gefälschten Diabetesmittels in einem Krankenhaus behandelt werden, 5 Minuten berichtete. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die gefälschten Produkte von legalen Apotheken an Patientinnen und Patienten abgegeben wurden. Das BASG warnt Patientinnen und Patienten „nachdrücklich und eindringlich vor jeder eigenmächtigen Bestellung von ‚Ozempic‘ im Internet“. Echte Arzneimittel können nur über eine Verschreibung per Rezept und Abgabe durch eine öffentliche Apotheke erworben werden. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass es sich beim bezogenen Produkt um ein zugelassenes, bestens überprüftes, sicheres und wirksames und somit letztlich authentisches Arzneimittel handelt, so das BASG.
Ozempic-Fälschung erkennen
Die bisher identifizierten Fälschungen sind von den Originalen an der Primärverpackung (=Spritze) vorerst leicht zu unterscheiden (siehe Foto, Original im Vergleich zur Fälschung. Dunkelblaue Farbe der gefälschten Spritze anstatt hellblau im Original, sowie blauer Spritzenkopf der Fälschung anstatt grauem im Original). Anhand der Sekundärverpackung (Außenkarton/Verpackungsschachtel) lassen sich die Fälschungen hingegen rein optisch nur schwer bis gar nicht unterscheiden.
Empfehlung für Patient:innen
- Das BASG weist alle Patient:innen darauf hin, dass es sich bei Ozempic® um ein rezeptpflichtiges Arzneimittel handelt. Eine Bestellung im Internet, wo legal nur rezeptfreie Arzneimittel bezogen werden können, ist daher nicht möglich. Jegliche Bestellung im Internet von Ozempic® ist daher nicht nur gesetzwidrig und illegal, sondern mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit behaftet, ein gefälschtes Ozempic®-Produkt zu beziehen. Diese Fälschungen können gesundheitsgefährdend sein und aufgrund der nicht geprüften Qualität und potenzieller Verunreinigungen und unbekannten Inhaltsstoffe potenziell auch lebensbedrohlich sein. Legale Versandhandelsapotheken (die per Gesetz immer nur befugt sind rezeptfreie Arzneimittel zu versenden) versenden daher kein Ozempic®.
- Legale Versandhandelsapotheken zur Bestellung von ausschließlich rezeptfreien Arzneimittel können im Gegensatz zur Vielzahl von im Internet aufscheinenden illegalen Apotheken (sog. „rogue pharmacies“/illegale und unseriöse Internetapotheken, die möglicherweise Fälschungen verkaufen) immer an ihrem behördlich registrierten und geprüften Versandapotheken-Logo erkannt – und somit von gesundheitsgefährdenden und unseriösen Internetapotheken unterschieden – werden.
- Patient:innen werden daher im Zusammenhang mit Ozempic® nachdrücklich und eindringlich vor jeder eigenmächtigen Bestellung von Ozempic® im Internet gewarnt. Echtes Ozempic® kann nur über eine Verschreibung per Rezept und Abgabe durch eine öffentliche Apotheke erworben werden. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass es sich beim bezogenen Produkt um ein zugelassenes, bestens überprüftes, sicheres und wirksames und somit letztlich authentisches Arzneimittel handelt.
- Es gibt keine Hinweise darauf, dass die gefälschten Produkte von legalen Apotheken an Patient:innen abgegeben wurden.
- Patient:innen werden aufgefordert, Ozempic®-Fertigpens mit Fälschungsverdacht nicht zu verwenden. Verdachtsfälle oder Hinweise zu möglicherweise gefälschten Produkten sollen von Patient:innen unbedingt an die für die Illegalitätsbekämpfung zuständige Stelle (Enforcement) des BASG gemeldet werden ([email protected]).