Kärnten will Bejagung von Schadwölfen weiter beschleunigen
Großes Thema bei der Agrarreferentenkonferenz in Kärnten war die Kärntner Wolfs-Verordnung, welche bekanntlich im Jänner 2024 ausläuft. Ein neuer Gesetzesentwurf soll in Kürze in Begutachtung gehen.
„Mein Plan ist es, nur mehr den Risikowolf mittels Verordnung zu regeln, aber die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzliche Ebene zu heben“, erläuterte Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP). Der Abschuss eines Schadwolfes war bisher an die Anzahl gerissener Nutztiere gekoppelt. Die Praxiserfahrung habe zeigt, dass es damit zu lange dauere, bis auf Almen eingegriffen werden könne, betont Gruber.
Gruber will „noch rascheres Agieren“ ermöglichen
Ziel des 1. Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz sei es, vorab zu prüfen, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, und diese dann als Almschutzgebiete zu verordnen. In solchen soll die Entnahme nicht mehr von Risszahlen abhängig sein. „Schon beim ersten Angriff wird dort eine Entnahme möglich sein. Und damit schaffen wir die Basis für ein noch rascheres Agieren!“ betonte Gruber. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze in Begutachtung gehen und bereits für die Alm- und Weidesaison 2024 gelten. Eine Verordnung zum Risikowolf soll unmittelbar nach Auslaufen der derzeit bestehenden Regelung in Kraft treten.