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Nach Güterzug-Kollision: Lokführer muss vor Gericht

Es war ein Schock: Am frühen Morgen des 20. Jänners 2023 kam es zu einem Güterzugunfall in Fürnitz. Nun muss sich der Lokführer vor Gericht verantworten. Er soll grob fahrlässig gehandelt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
1 Minute Lesezeit(175 Wörter)

Am frühen Morgen des 20. Jänners 2023 wurden die Einsatzkräfte zahlreicher Freiwilliger Feuerwehren im Bezirk Villach und Villach-Land nach Fürnitz alarmiert. An der Unglücksstelle bot sich ihnen ein Bild, dass sie so schnell wohl nicht mehr vergessen werden: Zwei Güterzüge waren miteinander kollidiert und aus den beschädigten Waggons waren rund 80.000 Liter Kerosin ausgetreten. Den Florianis stand ein Lösch- und Rettungseinsatz bevor, den sie so wohl noch nicht erlebt hatten – wir haben berichtet.

Lokführer muss vor Gericht

Fast ein Jahr ist seitdem vergangen und mittlerweile steht fest: Eine Verkettung unglücklicher Umstände war die Ursache für den dramatischen Unfall. Zum einen war bei einem der Züge jenes Sicherungssystem defekt, das ein sofortiges Bremsverfahren einleitet, sollte der Lokführer das rote Ampelsignal nicht bemerken. Zum anderen soll der Lokführer grob fahrlässig gehandelt haben, heißt es in einem Bericht des ORF. Darum soll er sich nun vor dem Villacher Bezirksgericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 07.11.2023 um 08:37 Uhr aktualisiert

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