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ORF-Gebühr ab 2024: Das ändert sich nun

Die GIS läuft mit Ende des Jahres ab und wird von einer neuen ORF-Gebühr für alle österreichischen Haushalte abgelöst. Was es mit dieser auf sich hat und was sich konkret verändert, erfahrt ihr bei uns.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
1 Minute Lesezeit(176 Wörter)

Mit dem neuen Jahr kommt auch eine neue ORF-Gebühr. Diese bringt einige Veränderungen mit sich, so muss sie nicht mehr nur von jenen bezahlt werden, die den ORF auch verwenden. Jeder Haushalt in Österreich muss sie künftig zahlen – es sei denn man ist befreit von den Gebühren. Je nach Bundesland kostet sie monatlich dann 15,30 bis 20,30 Euro.

Für GIS-Zahler ändert sich wenig

Derzeit flattern in viele Haushalte Briefe, die besagen, dass man sich anmelden müsse – wir haben berichtet. Tut man das nicht, muss man eine Jahresgebühr Strafe bezahlen – immerhin fast 200 Euro. Für diejenigen, die bereits GIS bezahlt haben, ändert sich übrigens nicht viel, abgesehen von der Höhe der Gebühr, die in den meisten Fällen deutlich niedriger ausfällt als davor. Bezahlt man die Gebühr übrigens weiterhin nicht, würde das Inkasso-Büro beauftragt, das Geld zu bekommen – die Gebühren für das Inkasso-Büro müsste ebenfalls der Zahler tragen, heißt es.

Häufig gestellte Fragen:

Wie viel muss ich für den ORF ab 2024 bezahlen?

Das hängt davon ab, in welchem Bundesland man lebt. Mittlerweile entfällt in fünf Ländern die Landesabgabe, so muss man in Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien im kommenden Jahr „nur“ 15,30 Euro pro Monat bezahlen. In Tirol sind es 18,56, in Kärnten 19,48, in der Steiermark 20,09 und im Burgenland 20,30 Euro pro Monat (Stand 15. November).

Wer muss ORF-Gebühr bezahlen?

Bezahlen muss jeder, es gibt nur einige, wenige Ausnahmen.

Ausgenommen sind nur jene Personen, die auch bisher schon befreit waren. Befreit sind dabei jene Haushalte, wo das Nettoeinkommen bei maximal 1.243,49 (eine Person im Haushalt) bzw. maximal 1.961,75 (zwei Personen im Haushalt) Euro liegt. Für jede weitere Person erhöht sich diese Grenze um 191,87 Euro. Zudem befreit sind Arbeitslose, Beihilfebezieher vom Kinderbetreuungsgeld und Gehörlose. Auch Zivildiener, Rezeptgebührbefreite und Bezieher der Grundversorgung sind derzeit von der GIS befreit.

Ab wann gilt die neue ORF-Gebühr?

Ab 1. Jänner 2024.

Wie muss ich bezahlen?

Für jene Personen, die die GIS bereits bezahlen, ändert sich recht wenig, der Zahlschein kommt wie gewöhnlich, auch die SEPA-Abbuchungen finden weiterhin statt – je nach Wahl im 2- bis 6-Monats-Zyklus. Ist man noch nicht angemeldet, sollte man sich online Anmelden, macht man dies nicht, wird man dazu aufgefordert. Die Gebühr ist dann Anfang nächsten Jahres innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, ansonsten soll eine beauftragte Inkassofirma dafür sorgen, dass bezahlt wird, wie es heißt.

Was ändert sich für mich mit der neuen ORF-Abgabe?

Für all jene, die bereits GIS bezahlen, ändert sich nicht viel – sie zahlen sogar weniger. Jene Personen, die die GIS noch nicht bezahlen und nicht davon befreit sind, haben ab 2024 15,30 bis 20,30 Euro weniger pro Monat am Konto.

Wann muss ich die ORF-Gebühr nicht bezahlen?

„Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig“, heißt es seitens der GIS. Sich vom Beitrag befreien zu lassen, ist aber natürlich weiterhin möglich. Bekommt man jetzt zum Beispiel Studien- oder Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung und überschreitet ein gewisses Nettoeinkommen nicht, ist man befreit.

Alles weitere zur Befreiung inklusive des Antrags erfahrt und bekommt ihr hier.

Wie lange habe ich Zeit, die ORF-Gebühr zu bezahlen?

14 Tage lang hat man Zeit, danach muss man Strafe zahlen. Die Strafe beträgt, laut Medienberichten, die Summe, die man für ein Jahr zahlt.

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