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/ ©Montage pexels/Tulln

Bestätigter Vogelgrippe-Fall in Kärnten

Ein in Grafenstein tot aufgefundener Kranich wurde positiv auf Aviäre Influenza getestet. Es besteht keine Gefahr für Menschen, aber erhöhte Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter sind notwendig.

von Carolina Jakubovic
2 Minuten Lesezeit(285 Wörter)

Nachdem in dieser gerade beginnenden Wintersaison bereits Fälle in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland aufgetaucht sind, hat sich nun auch in Kärnten ein Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Wildvogel bestätigt. Am Wochenende wurde ein verendeter Kranich im Gemeindegebiet von Grafenstein aufgefunden, nun hat die AGES das Ergebnis der Untersuchung dem Land Kärnten bekannt gegeben: Es handelt sich um die Aviäre Influenza bzw. Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe.

Keine Gefahr für Menschen

Es besteht keine Gefahr für den Menschen, da eine Übertragung nur in äußerst seltenen Fällen und bei sehr engem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich ist. Von allen Geflügelhaltern sind jedoch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. „Oberstes Ziel muss es sein, ein Übergreifen auf unsere Geflügelbetriebe zu verhindern“, so Agrarreferent LHStv. Martin Gruber, der auch für Tierseuchen zuständig ist.

Kontakt zu Wildvögeln unterbinden

Vor allem ist jeglicher Kontakt der Geflügelbestände mit Wildvögeln zu unterbinden. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel müssen von Enten und Gänsen getrennt sein. Ob für größere Betriebe wieder eine Stallpflicht eingeführt werden muss, wird derzeit auf Ebene des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beraten. Das gesamte Bundesland Kärnten sowie auch das gesamte übrige Bundesgebiet Österreichs gelten bereits seit dem Frühjahr als Gebiete mit erhöhtem Risiko für das Auftreten der Geflügelpest.

Tote Vögel nicht berühren

Zur weiteren Eindämmung und Früherkennung sollen tot aufgefundene Wildvögel jedenfalls nicht berührt werden und müssen umgehend an die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Amtstierärzte gemeldet werden.

Häufig gestellte Fragen

Unter Vogelgrippe (Aviäre Influenza) versteht man in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza-A-Viren bei Vögeln, die auch Geflügelpest genannt wird. Die Erkrankung ist anzeigepflichtig.

In sehr seltenen Fällen können die Viren auch auf Menschen übertragen werden und zu schwerer Erkrankung führen. Die Krankheit beim Menschen wird als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet.

Die ersten Symptome treten in der Regel zwei bis fünf Tage nach der Infektion auf. Die Krankheit beginnt meist mit Fieber, gefolgt von Husten und Atembeschwerden bis hin zu Atemnot. Es kann auch zu Durchfall und Erbrechen kommen. Im weiteren Verlauf der Infektion entwickelt sich oft eine Lungenentzündung, die zu Lungenversagen und Tod führen kann. Typische Symptome der „Grippe“ (saisonale, humane Influenza) wie Schnupfen, Hals-, Kopf- und Muskelschmerzen kommen nicht regelmäßig vor.

Die Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen erfolgt bei direktem engen Kontakt durch Einatmen virushaltiger Staubteilchen beziehungsweise durch eine Schmierinfektion bei mangelnder Handhygiene nach Kontakt mit erkrankten Tieren, Kadavern oder kontaminierten Tierprodukten sowie Ausscheidungen. Obwohl bislang keine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung nachgewiesen wurde, besteht aufgrund der speziellen Biologie der Influenza-A-Viren die Sorge, dass in Zukunft auch Viren mit leichterer Mensch-zu-Mensch-Übertragung auftreten könnten.

 

Quelle: Gesundheitsministerium

 

Es wurden Fälle in Niederösterreich, Wien, Burgenland und in Kärnten bestätigt.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 21.11.2023 um 18:05 Uhr aktualisiert

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