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Symbolfoto
Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist ein Mann vor einem Fernseher.

ORF-Gebühr ab 2024: Das passiert, wenn du nicht bezahlst

Nicht mehr lange, dann ist 2024. Und mit dem neuen Jahr ändert sich auch einiges in Form der Rundfunkgebühr, die an den ORF gezahlt wird. Aber was passiert, wenn man nicht bezahlt? Das steht nun fest.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(305 Wörter)

Mindestens 183,60 Euro sind es, die (fast) jeder Haushalt ab 1. Jänner 2024 pro Jahr für den ORF bezahlen muss. Der Grund dafür ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs – die bisherige Variante, die GIS, musste daher „abgeschafft“ werden. Auch wenn man kein Empfangsgerät zu Hause stehen hat, muss man nun also zahlen – sofern man nicht vom ORF-Beitrag befreit ist. Zudem gibt es in Tirol, Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland auch noch Landesabgaben. In diesen Bundesländern muss man nicht 183,60 Euro zahlen (wie in den übrigen Bundesländern), sondern deutlich mehr. So sind es in Tirol 220,32, im Burgenland und in Kärnten 238,80 und in der Steiermark 240 Euro jährlich.

Jetzt wird schon auf „TikTok“ geworben

Nun wirbt das „OBS – ORF-Beitrags Service“ auf „TikTok“ für den neuen Beitrag. Der Beitrag wird dann, wie es auch auf der Beitragsseite im Internet selbst heißt, bei jedem Haushalt verrechnet, in dem zumindest eine Person ihren Hauptwohnsitz hat. Was aber passiert nun, wenn man einfach nicht bezahlen will? Was passiert, wenn man alle Briefe, die der ORF derzeit schickt, ignoriert und ab 1. Jänner einfach nicht zahlt?

Was wenn ich die ORF-Gebühr einfach nicht bezahle?

Knapp 5.000 Briefe würde der ORF derzeit täglich an jene Personen schicken, die die GIS noch nicht zahlen, sie aber zahlen müssten, wie „der Standard“ berichtet. Selbst ORF-Boss Roland Weißmann rechnet damit, dass es „Einzelfälle“ geben würde, die die Gebühr Anfang 2024 dann wohl einfach nicht zahlen würden. Ist man nun solch ein „Einzelfall“, komme man jedenfalls ins ganz normale „Mahnverfahren“, das „weit im Jahr 2024“ beginnen soll. Dort wird man dann neuerlich dazu aufgefordert, den Beitrag zu bezahlen. Ob man von der ORF-Gebühr befreit werden könnte, kann man übrigens hier herausfinden.

Häufig gestellte Fragen:

Das hängt davon ab, in welchem Bundesland man lebt. Mittlerweile entfällt in fünf Ländern die Landesabgabe, so muss man in Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien im kommenden Jahr „nur“ 15,30 Euro pro Monat bzw. 183,60 Euro im Jahr bezahlen. In Tirol sind es 220,32, im Burgenland und in Kärnten 238,80 und in der Steiermark 240 Euro jährlich.

Von der ORF-Gebühr ausgenommen sind jene Personen, die auch bisher schon befreit waren. Befreit sind dabei jene Haushalte, wo das Nettoeinkommen bei maximal 1.243,49 (eine Person im Haushalt) bzw. maximal 1.961,75 (zwei Personen im Haushalt) Euro liegt. Für jede weitere Person erhöht sich diese Grenze um 191,87 Euro. Zudem befreit sind Arbeitslose, Beihilfebezieher vom Kinderbetreuungsgeld und Gehörlose. Auch Zivildiener, Rezeptgebührbefreite und Bezieher der Grundversorgung sind derzeit von der GIS befreit. Ansonsten muss jedoch jeder Hauptwohnsitz bezahlen.

Ab 1. Jänner 2024.

Für jene Personen, die die GIS bereits bezahlen, ändert sich recht wenig, der Zahlschein kommt wie gewöhnlich, auch die SEPA-Abbuchungen finden weiterhin statt – je nach Wahl im 2- bis 6-Monats-Zyklus. Ist man noch nicht angemeldet, sollte man sich online Anmelden, macht man dies nicht, wird man dazu aufgefordert. Die Gebühr ist dann Anfang nächsten Jahres innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, ansonsten soll eine beauftragte Inkassofirma dafür sorgen, dass bezahlt wird, wie es heißt.

Für all jene, die bereits GIS bezahlen, ändert sich nicht viel – sie zahlen sogar weniger. Jene Personen, die die GIS noch nicht bezahlen und nicht davon befreit sind, haben ab 2024 irgendwo zwischen 15 und 20 Euro weniger pro Monat am Konto.

„Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig“, heißt es seitens der GIS. Sich vom Beitrag befreien zu lassen, ist aber natürlich weiterhin möglich. Bekommt man jetzt zum Beispiel Studien- oder Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung und überschreitet ein gewisses Nettoeinkommen nicht, ist man befreit.

Alles weitere zur Befreiung inklusive des Antrags erfahrt und bekommt ihr hier.

Dann kommt man in ein Mahnverfahren, wie es nun heißt. In diesem wird man noch einmal dazu aufgefordert, den Beitrag zu zahlen.

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