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Bis zu 10.000 Euro: Strengere Strafen für Nazi-Symbole festgelegt

Wer nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole verbreitet bzw. trägt, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen. Das gilt etwa auch für Symbole der Hamas, der Grauen Wölfe und der PKK.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(322 Wörter)

Vorrangiges Ziel der Verbotsgesetz-Novelle 2023, die am Donnerstag den Justizausschuss passiert hat, ist eine Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung nationalsozialistischer (Wieder-)Betätigung. So machen sich Österreicher künftig etwa auch dann strafbar, wenn sie sich im Ausland einer nationalsozialistischen Vereinigung anschließen oder vom Ausland aus NS-Propaganda über das Internet verbreiten.

Höhere Strafen bei verbotenen Symbolen

Die Strafdrohung für das Tragen bzw. Verbreiten von in Österreich verbotenen Abzeichen und Symbole wird mit der vorliegenden Gesetzesnovelle von 4.000 Euro auf 10.000 Euro hinaufgesetzt. Im Wiederholungsfall ist mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro bzw. einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen zu rechnen. Das gilt nicht nur für nationalsozialistische Symbole wie das Hakenkreuz, sondern auch für Symbole von Gruppierungen, die unter das Symbole-Gesetz fallen. Dazu gehören etwa der Islamische Staat (IS), die Muslimbrüderschaft, die Grauen Wölfe, die PKK, die Hamas, die Hisbollah, die Ustascha, die Identitären (IBÖ) und die Gruppierung „Die Österreicher“ (DO5).

Strafrahmen wird herabgesetzt

Zudem wird bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung künftig zwischen „Grunddelikten“ und qualifizierteren Straftaten unterschieden, wobei der Strafrahmen für erstere auf sechs Monate bis fünf Jahre – statt ein bis zehn Jahre – herabgesetzt wird. Damit wird eine diversionelle Erledigung einschlägiger Strafverfahren im niederschwelligen Bereich ermöglicht. Man wolle Täter einen gangbaren Weg zur Abkehr von ihren Einstellungen eröffnen, beispielsweise durch Kursmaßnahmen, heißt es dazu in den Erläuterungen. Die Kosten für derartige pädagogische Diversions-Programme wird der Bund übernehmen. Dem Beschuldigten ist jedoch ein Pauschalkostenbetrag von bis zu 500 Euro aufzuerlegen, wobei die soziale Lage der Betroffenen Berücksichtigung finden soll.

Beamten verlieren sofort ihre Stellung

Für Beamte und Vertragsbedienstete wird eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz künftig automatisch den Verlust ihres Amtes bzw. ihrer Anstellung bedeuten. Außerdem werden NS-Devotionalien in Hinkunft auch ohne Zusammenhang mit einer konkreten Straftat eingezogen werden können.

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