Behandlungsfehler: Patientin erlitt nach Injektion einen Schlaganfall
Vor fünf Jahren bekam eine Patientin am Klinikum Klagenfurt ein Medikament, das ihre Schmerzen nicht linderte, sondern eher verstärkte. Ein Behandlungsfehler lag vor - Das wurde jetzt rechtskräftig bestätigt.
Das Ganze ereignete sich im Jahr 2018. Eine 48-jährige Kärntnerin wurde damals wegen eines Bandscheibenvorfalls in der Halswirbelsäule am Klinikum Klagenfurt behandelt. Sie erhielt im Zuge der Behandlung eine CT-gesteuerte Nervenwurzelblockade. Diese Injektion tat allerdings alles andere, als die Schmerzen der zweifachen Mutter zu lindern. Die Folge: Die Klagenfurterin erlitt einen Schlaganfall.
Fall kam vor Gericht
Die Frau ging mit dem Fall schließlich vor Gericht. Ein Gutachter bestätigte den Verdacht eines Behandlungsfehlers und so verurteilte das Gericht auch die KABEG. Die Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft legte Berufung ein, scheiterte letztlich aber.
Behandlungsfehler bestätigt
Wie die „Kleine Zeitung“ heute berichtet, hat nun auch das Oberste Gerichtshof die Berufung abgewiesen und das Urteil bestätigt, damit ist der Behandlungsfehler bewiesen. Noch heute hat die Klagenfurterin mit den Folgen ihres Schlaganfalls zu kämpfen, sie hat immer wieder Schmerzen und ist teilweise gelähmt. Für diese Schäden soll nun die KABEG aufkommen. Wie hoch die finanzielle Entschädigung ausfallen wird, ist noch nicht bekannt.
Nicht geeignetes Medikament verwendet
Dem Behandlungsfehler soll die Verwendung eines nicht geeigneten Medikamentes zugrunde liegen. Der Anwalt des Opfers erklärte gegenüber dem Medium, dass jenes Medikament, Volon A, nicht für Schmerztherapien bei Nervenwurzelblockaden geeignet war, dennoch haben die Ärzte jenes verwendet. Bei anderen Patienten habe es bislang aber keine derartigen Komplikationen gegeben. Die KABEG äußerte sich gegenüber der Kleinen Zeitung nicht zu dem Fall.