Skip to content
/ ©Montage: Pixabay/Alexas Fotos & Pexels/Andrea Piacquadio

Pensionsbonus nimmt nächste Hürde: Wer künftig mehr Geld bekommt

Einige Pensionisten werden künftig einen höheren Pensionszuschlag bekommen. Das geschieht dann, wenn sie über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Ein entsprechender Gesetzesantrag hat nun die nächste Hürde genommen.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
4 Minuten Lesezeit(768 Wörter)

Der jährliche Bonus wird in diesem Fall von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht. Den Sozialausschuss des Nationalrats hat dieser Gesetzesantrag nun kürzlich passiert. Aber: Bezogen werden kann der Pensionsbonus für maximal drei Jahre. Außerdem wird der Bund – vorerst für zwei Jahre befristet – einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind (knapp über 100 Euro Entlastung könnte das für manche Pensionisten bringen). Ziel dieses Vorhabens sei es, dem Fachkräftemangel zu begegnen und auch einen Anreiz für längeres Arbeiten über den Pensionsantritt hinaus zu schaffen.

Antrag geschlossen von Opposition abgelehnt

Der Gesetzesantrag hat es übrigens nur mit den Stimmen der Regierungskoalition, bestehend aus ÖVP und Grüne, durch den Ausschuss geschafft. Geschlossen abgelehnt wurde er nämlich von der Opposition, wobei SPÖ und NEOS insbesondere die Beitragsübernahme von Pensionsbeiträgen durch den Bund hinterfragten. „Das ist systemwidrig“, argumentierten sie. Zudem würden vor allem Berufsgruppen profitieren, die keine schwere körperliche Arbeit leisten müssen. Die FPÖ wiederum fordert eine „deutlich höhere Entlastung für Personen, die nach dem Pensionsantritt weiterarbeiten“.

Anträge der Oppositionsparteien abgelehnt

Anträge, die die Oppositionsparteien zum Pensionsbereich gestellt hatten, wurden abgelehnt oder vertagt, wobei es unter anderem um die Senkung von Lohnnebenkosten bei der Beschäftigung von Pensionisten, Einschränkungen beim vorzeitigen Pensionsantritt und Maßnahmen zur Erhöhung der Beitragseinnahmen der Pensionsversicherung ging. Beim Pensionsbonus gilt einschränkend, dass die Pension insgesamt 94,28 Prozent der gesamten Bemessungsgrundlage nicht überschreiten darf.

Toleranzgrenze bei erlaubtem Zuverdienst

Für Personen, die eine Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension beziehen, wird mit dem Koalitionsantrag überdies eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst eingeführt. Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 Euro) soll demnach künftig nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen, sofern die Überschreitung nur geringfügig (jährlich nicht mehr als 40 Prozent der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze) ist. Für das Kalenderjahr 2024 wird diese Toleranzgrenze damit voraussichtlich bei rund 207 Euro liegen (gesamt also rund 725 Euro pro Monat).

Pensionen in Österreich steigen ab 2024

Ab kommendem Jahr steigen übrigens nicht nur die Kollektivvertrags-Löhne, sondern auch die Pensionen. Diese steigen um 9,7 Prozent. Auch das Pensionsalter für Frauen steigt in den kommenden Jahren sukzessive auf 65 Jahre an. Spätestens 2033 müssen dann auch Frauen arbeiten, bis sie 65 Jahre alt sind, ehe sie das Regelpensionsalter erreicht haben.

Wie sieht die Erhöhung der Pension ab 2024 aus?

Die Pensionen werden im kommenden Jahr um 9,7 Prozent erhöht. Außerdem wird eine Schutzklausel eingeführt, um einen potenziellen Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang zu verhindern. Das allgemeine Plus von 9,7 Prozent kommt nicht überraschend, entspricht dieser Wert doch der Teuerung von August 2022 bis Juli 2023, die stets Basis für die Aufstockung der Ruhensbezüge ist, heißt es seitens der PVA. Damit steigt auch die Ausgleichszulage, womit die Mindestpensionisten auf 1.217 Euro im Monat kommen. Heuer sind es 1.100. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.850,00 Euro monatlich brutto ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 Euro monatlich brutto vorgesehen.

Regierung erweitert Schutzklausel für das Pensionskonto

Die Bundesregierung hat sich auf eine Erweiterung der Schutzklausel für Neupensionist:innen geeinigt: Sie gilt für 95 Prozent aller Personen, die im kommenden Jahr neu in Pension gehen. Sie erhalten die hohe Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren.

Wann kann ich in Pension gehen?

Für Menschen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, regelt das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) das Pensionssystem für alle Versicherten. Unterschieden werden die Modelle nämlich nach deinem Beruf, also ob Arbeiter, Angestellte, Selbständige oder Landwirte.

Frauen-Pensionsalter wird ab 2023 angehoben

Übrigens: Ab 2033 sollen dann Männer wie Frauen mit 65 Jahren in die Pension gehen dürfen. Im Parlament wurde im Februar 2023 eine Klarstellung über die genauen Anhebungsschritte beschlossen.

Foto auf 5min.at zeigt die schrittweise Anhebung des Pensionsalters.
©Arbeiterkammer

Wieviele Arbeitsjahre brauche ich für die Pension?

Sie können dann in Regelalterspension gehen, wenn Sie am Stichtag mindestens 180 Ver­sicher­ungs­monate (15 Jahre) erworben haben, heißt es auf der Website der Arbeiterkammer. Davon müssen Sie mindestens 84 Ver­sicher­ungs­monate (7 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorweisen. Für Personen mit Ver­sicher­ungs­zeiten vor 2005 gelten zusätzlich Regeln.

Als Zeiten der Erwerbstätigkeit gilt darüber hinaus:

  • Zeiten der Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 und
  • Zeiten der Selbst- und Weiterversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes.
  • Zeiten der Familienhospizkarenz.

Welche Pensions-Arten gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Pensionen. Einerseits die Alterspension (Regelalterspension), dass nach den Berufsjahren ausgezahlt wird. Andererseits gibt es auch andere Modelle wie die Altersteilzeit, die vorzeitige Alterspension oder die Berufsunfähigkeitspension. Außerdem gibt es auch Witwenpensionen und Waisenpensionen.

Häufig gestellte Fragen:

Männer können in der Regel mit 65 Jahren und  Frauen mit 60 Jahren in Regelalterspension gehen. Ab dem Jahr 2024 soll das Frauenpensionsalter jedoch stufenweise angehoben werden. Ab 2033 sollen dann Männer wie Frauen mit 65 Jahren in die Pension gehen dürfen.

Vor dem 1. Dezember 1963 geborene Frauen können mit 60 Jahren in Alterspension gehen, Frauen, die nach dem 1. Juni 1968 geboren sind, erst mit 65 Jahren. Was die Jahre dazwischen betrifft: Hier erfolgt laut Regierung eine Staffelung in Halbjahresschritten.

Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und erstmals nach dem 31.12.2004 Versicherungszeiten erworben haben. Bei der Berechnung wird die Summe aller Beitragsgrundlagen (z.B. Bruttoeinkommen bei Erwerbstätigkeit) in einem Jahr gebildet und mit 1,78 % multipliziert. Die Summe bildet die erste Teilgutschrift. Diese wird jährlich aufgewertet und mit der Teilgutschrift aus dem folgenden Jahr zusammengezählt. Die Summe aller Teil­gut­schrift­en bildet die Gesamtgutschrift. Um die Bruttopension zu berechnen, wird die Ge­samt­gut­schrift durch 14 geteilt.

Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und bis 31.12.2004 mindestens einen Ver­sicher­ungs­monat nach dem „Altrecht“ erworben haben, haben 2014 eine Konto­erst­gut­schrift erhalten. Dafür wurden alle Versicherungsmonate und Ansprüche zusammengeführt, die Sie bis Ende 2013 erworben haben und bis spätestens 31.12.2014 in das Pensionskonto über­tragen. Dabei werden „Altrecht“ und „Neurecht“ berücksichtigt. Die Kontoerstgutschrift bildet die erste Teilgutschrift für die Berechnung der Pension. Alle weiteren Pen­sions­an­sprüche, die Sie danach erwerben, werden nach den Regeln („Neurecht“) des Pensionskontos be­rechnet.

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes