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/ ©BMF/Zoll
Ein Bild auf 5min.at zeigt einen Schweinekopf in Alufolie.
Die Mitnahme von Schweinefleisch oder Wurstwaren aus Nicht-EU Staaten ist im privaten Reiseverkehr verboten.

Gefährliche Tierseuche führt zu verstärkten Kontrollen im Reiseverkehr

Die Afrikanische Schweinepest ist in einigen Balkanländern sehr aktiv. Um eine Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern, wird es über Weihnachten Schwerpunktkontrollen im Reiseverkehr geben.

von Tanja Janschitz
Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
2 Minuten Lesezeit(330 Wörter)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus und birgt ein enormes Risiko für die heimische Landwirtschaft und Wildschweinpopulation. „Um eine Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche nach Österreich zu verhindern, wird es in den kommenden Wochen zu Schwerpunktkontrollen im Reiseverkehr kommen“, kündigt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) eine gemeinsame Schwerpunktaktion des österreichischen Zolls mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) an. Ziel sei es, „gerade bei Reisenden das Bewusstsein zu schaffen, dass die Mitnahme von Fleisch aus Nicht-EU Staaten verboten ist und vom Zoll kontrolliert wird“, so Brunner.

Ein Bild auf 5min.at zeigt Finanzminister Magnus Brunner.
©BKA / Florian Schrötter
Finanzminister Magnus Brunner

Schweinefleisch aus Nicht-EU Staaten verboten

Die ASP ist derzeit vor allem in Bosnien und Herzegowina, in Serbien sowie im Kosovo sehr aktiv. Aufgrund der bevorstehenden Feiertage und des damit einhergehenden Reiseverkehrs aus den betroffenen Ländern wird ausdrücklich auf die Gefahr der Verschleppung des Virus nach Österreich hingewiesen. Die könne durch mitgebrachtes Schweinefleisch bzw. Schweinefleischerzeugnisse geschehen. Daher ist die Mitnahme derartiger Produkte (dazu zählen z.B. auch Rohschinken, Wurstwaren, Fleischaufstriche etc.) aus Nicht-EU Staaten ist verboten. Aus EU-Mitgliedstaaten darf eine Mitnahme in Haushaltsmengen erfolgen.

Verfüttern von Lebensmitteln an Schweine verboten

„Die Afrikanische Schweinepest ist bisher noch nicht in Österreich aufgetreten. Durch die zahlreichen Fälle im Süden Europas ist die Gefahr einer Einschleppung jedoch sehr hoch“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch (GRÜNE). Um Ausbrüche in der Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, appelliert er auch an die Bevölkerung: „Österreichweit sind gesetzlich verpflichtend, alle tot aufgefundenen und krankheitsverdächtigen Wildschweine der Veterinärbehörde zu melden. Bitte leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung heimischer Tierbestände und bringt keine Lebensmittel aus Schweine- und Wildschweinfleisch aus Hausschlachtung mit. Werft Fleisch- und Wurstreste nur in stabile und verschließbare Müllbehälter, vermeidet in betroffenen Ländern nach Möglichkeit jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen.“

Ein Bild auf 5min.at zeigt Bundesminister Johannes Rauch.
©BKA / Florian Schrötter
Gesundheitsminister Johannes Rauch

Afrikanischer Schweinepest:

  • Die Afrikanische Schweinepest ist eine hoch ansteckende Tierseuche der Wild- und Hausschweine.
  • Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich.
  • Reisende, die aus Gebieten mit Afrikanischer Schweinepest kommen, können die Krankheit aber übertragen.

Quelle: AGES

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 16.12.2023 um 09:39 Uhr aktualisiert

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