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Kirchenbeiträge: So viel Geld kannst du ab 2024 steuerlich absetzen lassen

Das Bundesministerium für Finanzen verkündet: Ab dem nächsten Jahr können Österreichs Steuerzahler Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften bis zu 600 Euro als Sonderausgaben geltend machen.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
1 Minute Lesezeit(184 Wörter)

Die Anpassung stellt eine Erhöhung von 200 Euro gegenüber dem bisherigen absetzbaren Betrag von 400 Euro dar. Was bedeutet das im Konkreten? Der Beitrag an Kirchen- und Religionsgemeinschaften kann bis zu einer höheren Grenze von der Steuer abgesetzt werden. Die Gesetzesänderung ist erstmalig in der Veranlagung für das Kalenderjahr 2024 anzuwenden, heiß es vom Ministerium.

Die Hintergründe

„Damit setzen wir eine wichtige Maßnahme, um Gläubige in Zeiten der Teuerung und Inflation auch bei ihrem Beitrag für Kirchen- und Religionsgemeinschaften zu entlasten, denn gerade in Krisenzeiten kann der Glaube wichtigen Halt geben“, so Kultusministerin Susanne Raab „Unsere Kirchen haben eine lange Tradition als Stützen der Gesellschaft. Sie tragen nicht nur zur kulturellen und spirituellen Bereicherung bei, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Diese wichtige Rolle würdigen wir und unterstützen die fortlaufende Arbeit und den gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen. Ab dem Veranlagungsjahr 2024 erfolgt eine weitere steuerliche Anerkennung, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von 400 Euro auf 600 Euro erhöht wird“, sagt Finanzminister Magnus Brunner.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 16.12.2023 um 11:53 Uhr aktualisiert
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