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E-Card-Sperre trotz Versicherung droht: Diese Personen sind betroffen

Trotz Versicherungsanspruch sollen am 1. Jänner 2024 die e-cards von 106.814 Personen gesperrt werden. Ob du betroffen bist, liest du hier.

von Anja Mandler
Anja Mandler Online-Redakteurin Leitung Steiermark
2 Minuten Lesezeit(393 Wörter)

Um Sozialbetrug zu verhindern, ist seit 2022 (mit wenigen Ausnahmen) ein Passfoto auf den e-cards verpflichtend. Für rund 100.000 Personen könnte diese Regelung nun zum Problem werden. Laut einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ an Gesundheitsminister Johannes Rauch sollen 106.814 Karten von Personen mit Krankenversicherungsanspruch ab 1. Jänner 2024 gesperrt werden. Der Grund: Die Behörden verfügen über kein Foto der betroffenen Personen und es wurde auch keines übermittelt. E-cards ohne Foto sollen also zu Beginn des neuen Jahres gesperrt werden.

FPÖ kritisiert drohende Sperre

„Die Anfragebeantwortung des Gesundheitsministers gibt auch Einblick in die Anzahl der e-cards ohne Foto, aber mit Krankenversicherungsanspruch. Mit Stand 8. November 2023 waren 2.406.046 solcher E-Cards ausgegeben, von denen voraussichtlich etwa 106.814 Karten mit 1. Jänner 2024 gesperrt werden sollen. Die fehlende Information über die bevorstehenden Sperren könnte für die betroffenen Patienten erhebliche Unannehmlichkeiten bedeuten, insbesondere wenn es um die dringende Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten geht“, kritisiert FPÖ-Gesundheitssprecher NAbg. Mag. Gerhard Kaniak in einer aktuellen Aussendung. Ärzte könnten zwar mit ihrer Ordinationskarte digitale Verordnungen ausstellen, die betroffenen Patienten würden jedoch erst in der Apotheke merken, dass sie aufgrund der E-Card-Sperre nicht auf ihre digitalen Verordnungen zugreifen können. „Dies könnte zu ernsthaften Problemen bei der medizinischen Versorgung führen“, so der FPÖ-Gesundheitssprecher.

E-Cards von Personen ohne Leistungsanspruch werden ebenfalls gesperrt

Kaniak zeigte sich besorgt über die mangelnde Information betroffener Versicherter aufgrund der drohenden e-card-Sperren zum Jahresende. „Besonders alarmierend ist, dass die betroffenen Versicherten nicht postalisch darüber informiert werden, dass ihre e-card ab Jänner 2024 nicht mehr gültig ist. Es ist inakzeptabel, dass so viele Menschen vor vollendete Tatsachen gestellt werden, ohne vorab über die bevorstehenden Sperren ihrer e-cards informiert zu werden. Eine rechtzeitige Benachrichtigung hätte den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, notwendige Schritte zu setzen“, betonte er. Darüber hinaus gebe es laut der Anfragebeantwortung weitere 973.520 Personen, deren e-cards mit 1. Jänner 2024 gesperrt werden sollen, „da sie innerhalb der letzten zwölf Monate keinen Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung hatten.“

Diese Ausnahmen gelten

Doch bezüglich der Foto-Regelung gibt es auch einige Ausnahmen. Generell seien davon rund 2,3 Millionen e-cards im Umlauf, denn Kinder unter 14 Jahren, Erwachsene über 70 Jahren und Personen ab der Pflegestufe 4 benötigen kein Foto. Für sie besteht auch kein Handlungsbedarf – bei allen anderen Versicherten jedoch schon. Nähere Informationen findest du hier.

Häufig gestellte Fragen

Laut einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ an Gesundheitsminister Johannes Rauch sollen 106.814 Karten von Personen mit Krankenversicherungsanspruch ab 1. Jänner 2024 gesperrt werden. Der Grund: Die Behörden verfügen über kein Foto der betroffenen Personen und es wurde auch keines übermittelt. E-cards ohne Foto sollen also zu Beginn des neuen Jahres gesperrt werden.

Bezüglich der Foto-Regelung gibt es auch einige Ausnahmen. Generell seien davon rund 2,3 Millionen e-cards im Umlauf, denn Kinder unter 14 Jahren, Erwachsene über 70 Jahren und Personen ab der Pflegestufe 4 benötigen kein Foto. Für sie besteht auch kein Handlungsbedarf.

Personen die über keines dieser Dokumente verfügen, müssen grundsätzlich ein Foto eigenständig übermitteln:

  • österreichischen Reisepass,
  • österreichischen Personalausweis,
  • österreichischen Scheckkartenführerschein,
  • Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass bzw. eine Identitätskarte für Fremde, Duldungskarte, Verfahrenskarte (grüne Karte), Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte), Karte für Asylberechtigte oder Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)

 

Mit dem Foto-Sofort-Check kannst du prüfen, ob ein Foto aus einem der genannten Dokumente für deine e-card vorhanden ist.

Mit der Registrierungsstellen-Suche findest du deine zuständige, nächstgelegene Registrierungsstelle.

  • Das Foto für die e-card muss den Kriterien eines Reisepassfotos entsprechen.
  • Du musst das Foto persönlich abgeben und deine e-card oder Sozialversicherungsnummer dabei haben.
  • Wenn du die österreichische Staatsbürgerschaft hast musst du einen amtlichen Lichtbildausweis sowie einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original vorzeigen. Hast du keinen Ausweis, brauchst du einen Identitätszeugen. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und deine Identität bestätigen.
  • Wenn du keine österreichische Staatsbürgerschaft hast, musst du dein Reisedokument im Original vorzeigen.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 16.12.2023 um 22:36 Uhr aktualisiert

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