Katholische Kirche erlaubt Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Die Vatikanischen Glaubensbehörde veröffentlichte heute eine neue Grundsatzerklärung, in der die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren durch katholische Geistliche zugelassen wird.
Als „wichtigen Schritt für eine offene Kirche“ hat der Kärntner Diözesanbischof Dr. Josef Marketz die heute von der Vatikanischen Glaubensbehörde veröffentlichte Grundsatzerklärung „Fiducia supplicans“, in der die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren durch katholische Geistliche zugelassen wird, bezeichnet. Er sei, so der Kärntner Bischof, „froh und dankbar“ darüber, dass diese Wende nun innerhalb von zwei Jahren möglich wurde, denn noch im Februar 2021 sei eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren durch die Glaubensbehörde untersagt worden, was „viele Menschen zurecht verletzt und gekränkt hat“.
Wunsch nach einer Kirche, in der für jede und jeden Platz sei
Das jüngste Schreiben der Glaubensbehörde sei nun, so Bischof Marketz, geprägt von einem „liebevollen Hinsehen auf die Situation der Menschen sowie deren Sehnsucht und Wunsch nach Segen, damit ihr (Zusammen-)-Leben unter dem liebevollen Blick Gottes gut oder noch besser gelingen kann“. Für ihn sei „immer ganz klar gewesen, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht als Christen zweiter Klasse angesehen werden dürfen“. Das lateinische Wort für „Segnen“, nämlich „Benedicere“, bedeute nämlich „ein gutes Wort sagen“ – „und das haben alle Menschen verdient“. Die nun erfolgte Öffnung entspreche klar seinem Wunsch nach einer Kirche, in der eine große Weite spürbar sei, und in der für jede und jeden, auch unabhängig von sexueller Orientierung, Platz sei. „Dazu braucht es viel gegenseitige Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung – nicht nur in Form von Worten, sondern vor allem in Form von Taten sowie seelsorglichen und liturgischen Handlungen“, so Bischof Marketz.